5 Millionen Franken für Gleichstellung

(Volksstimme)

Liestal Regierung legt Behindertenrechtegesetz vor
sda

Die Baselbieter Regierung hat ein neues Behindertenrechtegesetz in die Vernehmlassung geschickt. Es bildet den Gegenvorschlag zur formulierten Initiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung». Mit dem neuen Gesetz würden die Anliegen der Initianten vollständig abgedeckt und teilweise bereits umgesetzt, teilte die Regierung am Dienstag mit. Die Initiative wollte die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung festschreiben.

Die Verfassungsinitiative war 2017 zustande gekommen. 2019 verlängerte der Landrat die Behandlungsfrist um drei Jahre, um die Möglichkeit für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu schaffen. Dasselbe Volksbegehren war auch im Kanton Basel-Stand eingereicht worden. 2019 hiess der Grosse Rat einen Gegenvorschlag gut, worauf
die Initiative zurückgezogen wurde.

Die am Dienstag eröffnete Vernehmlassung läuft bis Ende November. Das Behindertenrechtegesetz formuliert laut Baselbieter Regierung
konkrete Rechtsansprüche von Betroffenen auf Beseitigung von Benachteiligungen im Kompetenzbereich des Kantons und legt das Verfahren zu deren Umsetzung fest – dies unter Wahrung der Verhältnismässigkeit.

Lanciert hatten die Initiativen in den beiden Kantonen das Behindertenforum beider Basel. Verlangt wurde, dass Behinderte Zugang zu Arbeit, Bildung, Freizeit, Kommunikation, Mobilität und Wohnen haben müssen. Ebenso müssen ihnen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und öffentlich angebotene Leistungen offenstehen.

Für die Umsetzung der im Gegenvorschlag vorgesehenen Massnahmen rechnet die Baselbieter Regierung für 2024 und 2025 mit Kosten von 2,4 respektive 2,6 Millionen Franken. Vorgesehen ist unter anderem eine kantonale Anlaufstelle mit 1,3 Vollzeitstellen. Zudem sollen in der kantonalen Verwaltung weitere 2,5 Vollzeitstellen in Zusammenhang mit der Behindertengleichstellung geschaffen werden.