Aargau setzt UN-BRK um

(Curaviva / deutsche Ausgabe)

Das aargauische Kantonsparlament hat ein neues Betreuungsgesetz für Menschen mit einer Behinderung einstimmig genehmigt. Es soll ermöglichen – wie es die Uno-Behindertenrechtskonvention(UN-BRK) und das Behindertengleichstellungsgesetz in der Schweiz (BehiG) festlegen -, dass Menschen mit einer Behinderung selbst entscheiden können,wo sie leben und wohnen möchten. Bislang gab es Unterstützungsbeiträge nur für Menschen in einer Institutionen. Das wird nun anders – damit die Menschen mehr selbst über ihr Leben bestimmen können, aber auch, damit falsche finanzielle Anreize verhindert werden.