Auch hiesige Kulturinstitutionen lassen Behinderte teilhaben

(Luzerner Zeitung)

Publikation Wie ermöglicht man kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen? Und was hat das breite Publikum davon? Praxisnahe Antworten liefern 35 Schweizer Kulturinstitutionen.

Kulturelle Teilhabe setzen Kulturinstitutionen um, die ihr Angebot auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen und sie als Publikum, Kulturschaffende und Mitarbeitende ansprechen. Von A wie Augusta Raurica bis Z wie Zürcher Theater-Spektakel: 35 Kulturakteure kommen zu Wort in der neuen Publikation «Inklusive Kultur» der Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis. Darunter sind auch vier Zentralschweizer Labelträger: das Kunsthaus Zug, das Museum für Urgeschichte (n) in Zug, das Luzerner Sinfonieorchester und die Stanser Musiktage.

Wie wird man «inklusiv» als Mehrspartenhaus, Musikfestival oder Museum? Die Publikation bietet Beispiele: Der Inklusionspionier aus den Performing Arts kommt ebenso zu Wort wie das Mehrspartenhaus oder das Museum, das mit Menschen mit Behinderungen einen Führer in leichter Sprache erarbeitet hat. Zudem berichten Kulturakteure über Herausforderungen und über welche Umwege sie ihrem Ziel nähergekommen sind.

Die Publikation will aber auch staatliche Förderstellen und Förderstiftungen im Kultur- und Sozialbereich ermutigen, inklusive Kulturangebote zu fördern. Kulturelle Inklusion sei ein Mehrwert für alle: Rampen statt Treppen beim Museumseingang sind auch für Familien mit Kinderwagen eine Hilfe, zum Programmheft in einfacher Sprache greifen auch jene, die nicht gut Deutsch können, und eine nach dem Mehr-Sinne-Prinzip konzipierte Ausstellung kann auch für sogenannt normale Menschen eine Bereicherung sein. (red)

Hinweis
Die Publikation kann gratis heruntergeladen werden unter: www.kulturinklusivch («Redaktionelles»)