Basel-Stadt übernimmt Pionierrolle

(Basellandschaftliche Zeitung)

Behindertengesetz Regierung beharrt auf einem weitreichenden Regelungswerk

Basel-Stadt ist der erste Kanton überhaupt, der systematisch die Rechte von Menschen mit Behinderungen analysiert hat. Nun sollen die bestehenden Gesetzeslücken mit dem neuen Behindertenrechtegesetz geschlossen werden, teilt die Basler Regierung mit. Die Vorlage soll als Gegenvorschlag zur kantonalen Initiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» dienen, die vergleichbare Inhalte in der Verfassung festschreiben will. Bereits wird damit gerechnet, dass das Basler Gesetz zum Vorbild für die Restschweiz werden könnte.

Die Vorlage geht nun an den Grossen Rat. Sie enthält zum einen den Entwurf für das neue Behindertenrechtegesetz. Dieses ist ein Rahmengesetz, das die allgemeinen Bestimmungen und materiellen Grundsätze für die Behindertengleichstellung umfasst. Es äussert sich gleichzeitig auch zu den Rechtsansprüchen und zum Verfahren und enthält Bestimmungen zur Umsetzung. Zum anderen umfasst der Gesetzesentwurf auch Anpassungen in bestehenden Spezialgesetzen. Hier geht es um Bestimmungen, welche die Rechte von Menschen mit Behinderungen in spezifischen Lebensbereichen regeln, zum Beispiel Wohnen, Bildung, Kultur, soziale Sicherheit.

Vorlage bleibt umstritten

Das Behindertenrechtegesetz leiste einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Kanton, zeigt sich die Regierung überzeugt. In der öffentlichen Vernehmlassung sei es von einer Mehrheit denn auch durchaus positiv bewertet worden. Tatsächlich aber hat der Regierungsentwurf sehr unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Behindertenverbände zeigten sich erfreut. Und auch von linker Seite wurde die Vorlage unterstützt. Den Bürgerlichen geht sie dagegen in grossen Teilen viel zu weit.

Ein grosser Streitpunkt bildet beispielsweise die geplante Wiedereinführung einer Fachstelle für Menschen mit einer Behinderung, die auch von der kantonalen Initiative gefordert wird. Für das linke Lager ist sie unabdingbar. Es setzt sich darüber hinaus sogar für eine Ausweitung ihrer Kompetenzen ein und fordert ein Weisungsrecht gegenüber Dritten ein. Ganz anders die Bürgerlichen: Sie wehren sich gegen die Wiedereinführung und weisen darauf hin, dass der Grosse Rat die Fachstelle erst 2015 ab geschafft habe – auf Antrag der Regierung.

Die Regierung aber beharrt auf der geplanten Wiedereinführung. Die Stellungnahmen zeigten, dass die Fachstelle einem politischen Kompromiss entspreche. Zudem werde sie von einer Motion gefordert, die vom Grossen Rat an die Regierung überwiesen worden sei.(BZ)