Behindertengerechte Bahnhöfe

(Curaviva / deutsche Ausgabe)

Es braucht zusätzliche Anstrengungen,damit in der Schweiz die Bahnhöfe behindertengerecht umgebaut sein werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV)hat ermittelt, dass bis Ende 2019 von rund 1800 Bahnhöfen und Haltestellen 819 von Menschen mit Behinderung selbstständig und ohne Umstände benutzt werden können.

Das entspricht 45 Prozent. Das Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) schreibt vor, dass Bauten, Anlagen und Fahrzeuge, die vordem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, bis spätestens zum 31. Dezember 2023 baulich barrierefrei angepasst sein müssen. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist im Jahr 2023 sind Arbeiten für 525 weitere Bahnhöfe geplant. Bei rund 205 Projekten (11 Prozent) der Bahnhöfe allerdings wird «trotz Intervention des BAV» die Anpassungsfrist voraussichtlich überschritten werden – darunter auch bei einigen grossen Bahnhöfen wie Bern, Lenzburg, Neuenburg oder Zürich HB. Hier muss das Personal Hilfe anbieten. Damit wird die Vorgabe des BehiG berücksichtigt, wonach die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss. Der Bund investiert in das Erneuerungsprogramm über drei Milliarden Franken.


1800 Bahnhöfen und Haltestellen 819 von Menschen mit Behinderungselbstständig und ohne Umstände benutzt werden können..