Behindertenrechtskonvention

(Paracontact / deutsche Ausgabe)

Der UNO-Ausschuss überprüft die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in de Schweiz. In der sogenannten List of Issues sind Fragen formuliert, die Bund und Kantone bis Herbst 2020 beantworten müssen.

Der UNO-Ausschuss bringt darin bereits zum Ausdruck, in welchen Bereichen er Probleme ortet. So muss die Schweiz beispielsweise darlegen, weche Massnahmen sie ergreift, um Menschen mit Behinderungen vor Benacheiligungen durch Dienstleister und private Arbeitgeber zu schützen.

Gestützt auf diese Antworten und Anhörungen von Staat und NGOs wird der UNO-Ausschuss die Schlussempfehlungen verabschieden. Darin wird festgehalten, inwiefern und in welchen Bereichen die UNO-BRK inder Schweiz umgesetzt ist und wo Massnahmen zu ergreifen sind. Der UNO-Ausschuss wird die Schweiz in seiner 24. Session vom.1 März bis 1. April 2021 überprüfen.