Betreuungsurlaub wird Tatsache

(Südostschweiz / Bündner Zeitung)

Nun ist es amtlich: Eltern schwerkranker Kinder können in Zukunft bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen.

von Sebastian Gänger

Wer Angehörige betreut, soll dafür biszu zehn Tage bezahlten Urlaub proJahr erhalten, pro Ereignis höchstens drei Tage. Eltern schwerkranker Kinder sollen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen können. Das hat das Parlament beschlossen.

Nach dem Nationalrat hat gester nauch der Ständerat dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zugestimmt.Er folgte damit der vorberatenden Sozialkommission. In der Gesamtabstimmung gab es in der kleinen Kammer keine einzige Gegenstimme.

Mit den Gesetzesänderungen sollen einerseits erwerbstätige Eltern unterstützt werden, die kranke Kinder betreuen. Andererseits gibt es auch für die Betreuung weiterer Familienmitglieder Erleichterungen.

75 Millionen Franken

Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.

Finanziert werden soll der Kinderbetreuungsurlaub über die Erwerbsersatzordnung(EO). Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 75 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragssatz muss deswegen nicht erhöht werden.

Ersatz am Arbeitsplatz

Für die Pflege anderer Angehöriger -Familienmitglieder und Lebenspartnerinnen und -partner – bewilligte das Parlament bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage freigenommen werden können. Die Kosten für die Wirtschaft durch diese Freitage für die Betreuung schätzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten für Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.

Mehr Betreuungsgutschriften

Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige. Voraussetzung für solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung genügen.

Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zusätzliche Kosten von einer Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und-partnern, sofern diese seit mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Noch eine kleine Differenz

Eine Differenz zwischen den Räten besteht aber noch. Bei den Ergänzungsleistungen (EL) beschloss der Ständerat stillschweigend, die mit der letzten EL-Reform im Frühjahr eingeführten Mietzinsmaxima anzupassen und einen garantierten Mietzinsbetrag EL-Bezügerinnen und -Bezüger festzulegen, die in Wohngemeinschaften leben.

Damit solle sichergestellt werden,dass Personen mit Beeinträchtigungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gründen ihre Wohnsituation ändern oder sogar in ein Heim ziehen müssten, sagte der St.Galler Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP). Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Nationalrat.

18 Monaten

Die Eltern können die 14 Wochen frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.


Mehr Zeit für die Familie: Eltern von schwerkranken oder nach einem Umfall stark beeinträchtigten Kindern können sich baldintensiver um sie kümmern.Bild Gaetan Bally/Keystone