Bewilligungen für 45 Sozialdetektive

(NZZ am Sonntag)

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat in den letzten vier Monaten 45 Sozialversicherungsdetektiven eine Bewilligung erteilt. 23 Anträgeseien noch in Arbeit, sagt eine Sprecherin des Bundesamts auf Anfrage. Seit der Änderung des Sozialversicherungsrechts,die am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten war, dürfen Versicherungsdetektive in der Schweiz nur noch mit einer Bewilligung des Bundes arbeiten. Die Detektive sind vor allem für die Invalidenversicherung, die Suva und für Privatversicherungen tätig. (luh.)