Bezugsbewilligung nicht nötig

(Thurgauer Zeitung)

Vorstoss Die Regierung verzichtet auf eine Gesetzesänderung, umbauliche Mängel wie bei der Hauptpost früher beheben zu lassen.

Kurz nach dem Bezug der neuen Hauptpost in Frauenfeld wurdenmehrere bauliche Mängel publik. Unter anderem kritisierte Pro Infirmis eine Aussentreppe (unsereZeitung berichtete). Der ortsansässige BDP-Kantonsrat RolandA. Huber schrieb in einem politischen Vorstoss, dass die Mängelfrühzeitig hätten behoben wer-den können. Dafür brauche eseine «Bauabnahme vor Bezug»,die der Kanton aber nicht kenne.


Urs Hähni, Fachberater hindernisfreies Bauen bei Pro Infirmis, vermisstdie Treppe bei der Hauptpost in Frauenfeld.Bild: Reto Martin

 

Der Regierungsrat bestätigtin seiner am Freitag veröffent-lichten Beantwortung, dass es im Kanton keine Erklärung der Bezugsbereitschaft gibt. Die Gemeinden, die dafür zuständig sei-en, hätten aber genügend griffige Instrumente, um sicherzustellen,dass Bauvorhaben gesetzeskonform realisiert werden.

Eine Re-gelung im Sinne von Huber würde zwar den Druck auf säumige Bauherren erhöhen, dassei«nicht ganz von der Hand zu weisen». Aber es wäre dafür mitmehr Vollzugsaufwand für dieGemeinden verbunden und würde einen weiteren anfechtbarenVerfahrensschritt schaffen. DerRegierungsrat lehnt daher eineErgänzung des Baubewilligungs-verfahrens ab. (asf)