Bundesrat forciert teure Praxisänderung beim Bahnzugang

(Schweizer Eisenbahn-Revue)

Bislang galten Bahnhöfe, bei denen der Zugang zu den Perrons über eine Unterführung mit Rampen erfolgte, als behindertengerecht. Das ändert sich nun: In Zukunft müssen die Infrastrukturbetreiber bei Um-und Ausbauten vermehrt den zusätzlichen Einbau von Personenaufzügen vorsehen.Offen ist noch, für welche Bahnhöfe das konkret gelten wird.

Die Praxisänderung ist das Ergebnis von parlamentarischen Vorstössen. Mitte“-Nationalrätin Marie-France Roth Pasquier und FDP-Ständerätin Johanna Gapany monierten mit je einer gleichlautenden Interpellation, der bisherige Standard beim Bahnzugang entspreche nicht dem Sinn des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Dieses
erlaube zwar Rampen, doch seien diese für Personen mit eingeschränkter Mobilität oft zu lang und zu steil, de facto also nicht nutzbar.

Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort zwar daran, dass die Entscheidung, Rampen gegenüber Aufzügen zu bevorzugen, 2004 in
Abstimmung mit Behindertenorganisationen erfolgt sei, zeigt sich erstaunlicherweise aber bereit, der Forderung nachzukommen. Begründung: Man sei sich den Veränderungen
in der Gesellschaft und den Erwartungen der Reisenden bewusst.“

Anlässlich der nächsten Revision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) sollen deshalb die entsprechenden
Vorschriften neu beurteilt werden. Dabei sind auch Kriterien festzulegen, für welche Bahnhöfe die Doppelausrüstung anzustreben ist. Immerhin sollen die finanziellen Folgen des Einbaus, des Unterhalts und des Betriebs von Aufzügen sowie deren Erneuerung berück- sichtigt werden“, so der Bundesrat.

Um- und Ausbauten von Bahnhöfen werden entweder über die periodischen Leistungsvereinbarungen oder über die STEP-Ausbauschritte finanziert. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) geht in einer ersten Einschätzung davon aus, dass als Ergebnis der Praxisänderung einerseits in grossen Bahnhöfen zusätzliche Lifte erforderlich und andererseits kleinere Bahnhöfe neu damit auszurüsten sein werden. Das BAV hat die Infrastrukturbetreiber aufgefordert, insbesondere bei laufenden Projektierungsarbeiten zur Umsetzung des BehiG die veränderten Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen.“ Man sei bereit, allfällige Mehrkosten im Rahmen der bestehenden Kredite für die Bahninfrastruktur zu finanzieren.

Kein Thema dürfte – hoffentlich – der vermehrte Einsatz von Liften anstelle von Rampen sein, da die Kapazität von Aufzügensehr gering ist und sie zudem eine schlechtere Verfügbarkeit aufweisen (Wartung, Störungen).
(mr)