„Charta zur kulturellen Inklusion“

(buero-dlb.ch)

Breite Sichtbarkeit für die Anliegen der kulturellen Inklusion: Dafür steht die „Charta zur kulturellen Inklusion“. Sie wurde von der Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis mit Kulturinstitutionen, Menschen mit Behinderungen sowie Stakeholdern aus den Bereichen Soziales und Kultur erarbeitet. Mit ihren neun Leitlinien will sie die inhaltliche Richtung für das gemeinsame Ziel der kulturellen Inklusion vorgeben.

Bild: Das Cover der „Charta zur kulturellen Inklusion“ wurde von Heinz Lauener, einem Künstler aus dem inklusiven Kollektiv Atelier Rohling in Bern, gestaltet.Die abgebildeten Figuren zeigen die gesellschaftliche Diversität. © http://www.atelierrohling.ch/

 

Die „Charta zur kulturellen Inklusion“ proklamiert gegenüber Dritten das Anliegen für kulturelle Inklusion in der Schweiz. Sie orientiert sich an der UNO-Behindertenrechtskonvention, Artikel 30, und wurde von der Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis mit Kulturinstitutionen, Menschen mit Behinderungen sowie Stakeholdern aus den Bereichen Soziales und Kultur erarbeitet. Die Kulturinstitutionen, die das Label „Kultur inklusiv“ tragen, verpflichten sich, die Leitlinien der Charta im Verlauf ihrer mehrjährigen Partnerschaft eigenverantwortlich umzusetzen.

„Kultur ist dazu prädestiniert, den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vorzuzeichnen, spricht sie doch Menschen unmittelbar an; zudem nehmen viele Kulturakteure in ihrem Selbstverständnis eine gesellschaftliche Vorreiterrolle wahr. Für das gemeinsame Ziel der kulturellen Inklusion gibt die Charta die inhaltliche Richtung vor und bietet mit ihren neun Leitlinien Orientierung. Kernanliegen ist die hindernisfreie und selbstbestimmte Teilhabe an der Kultur von Menschen mit Behinderungen als Kulturschaffende, als Publikum und als Mitarbeitende.“, heisst es in der Medienmitteilung zur Charta.

Die Charta wird von den Labelpartnern von Kultur inklusiv auf der eigenen Website veröffentlicht und kann als Lobby-Instrument bei Förderstellen im Bereich Kultur und Soziales eingesetzt werden. Menschen mit Behinderungen signalisiert die „Charta zur kulturellen Inklusion“, was sie von den Labelpartnern erwarten können. Auf der Webseite von Kultur inklusiv ist die Charta in Leichter Sprache veröffentlicht. Bis Ende 2020 soll sie in deutscher, französischer und italienischer Gebärdensprache übersetzt für hörbehinderte und gehörlose Menschen vorliegen.

cp

Mehr:

https://www.kulturinklusiv.ch/admin/data/files/page_editorial_block_file/file_de/190/charta-zur-kulturellen-inklusion.pdf?lm=1598940158

Kontakt:

https://www.kulturinklusiv.ch/