Dachverband klagt gegen SBB

(Walliser Bote)

Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz, zieht die Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung für den neuen Doppelstockzug (FV-Dosto) der SBB ans Bundesgericht weiter. Die neuen Züge seien gesetzeswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende November die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die Betriebsbewilligung des neuen Doppelstockzugs praktisch vollumfänglich abgewiesen.

Der Dachverband hat sich nun gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag entschieden, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die selbstständige Nutzung des Zugs sei für viele Passagiere mit Behinderungen nicht gewährleistet, heisst es.

Das Behindertengleichstellungsgesetz verlange, dass der öffentliche Verkehr (öV) für Menschen mit Behinderungen hindernisfrei zugänglich sei. Da das Urteil die autonome Nutzung des öV, wie sie vom Gesetz verlangt werde, infrage stelle, bleibe Inclusion Handicap keine andere Wahl als der Gang vor Bundesgericht. Das Behindertengleichstellungsgesetz verlange den hindernisfreien Zugang ab dem Jahr 2023, der FV-Dosto werde aber bis etwa 2060 rollen.

Der Zugang zum öV sei für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen von elementarer Bedeutung. Inclusion Handicap kritisiert auch die horrenden Parteientschädigungen von insgesamt 250000 Franken, mit denen das Verbandsbeschwerderecht zur Farce werde. Kaum eine Nicht regierungsorganisation könne sich derartige Verfahren leisten.
(sda)