Der Kanton Bern enttäuscht Behinderte

(Berner Zeitung/Ausgabe Stadt+Region Bern)

GLEICHSTELLUNG
Der Kanton will bis 2023 nur 15 Prozent aller ÖV-Haltestellen behindertengerecht sanieren. Für Yvonne Brütsch von der Behindertenkonferenz ist dies ernüchtern.

Bis Ende 2023 müssen Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr ohne fremde Hilfe benützen können. So steht es im Gesetz. Das heisst etwa, dass alle Bus- und Tramhaltestellen hindernisfrei sein müssen. Im Kanton Bern sind davon rund 2800 Haltestellen betroffen, für die Hälfte ist der Kanton verantwortlich. Derzeit sind aber lediglich 5 Prozent dieser Haltestellen behindertengerecht. Deshalb ist bereits jetzt klar: Bis Ende 2023 Bis Ende 2023 müssen Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr ohne fremde Hilfe benützen können. So steht es im Gesetz. Das heisst etwa, dass alle Bus- und Tramhaltestellen hindernisfrei sein müssen. Im Kanton Bern sind davon rund 2800 Haltestellen betroffen, für die Hälfte ist der Kanton verantwortlich. Derzeit sind aber ledigwird nur der kleinste Teil saniert sein. Und: Der Kanton strebt gar nicht an, alle umzubauen. «Würden wir das tun, würde das rund 100 Millionen Franken kosten», sagt Kantonsoberingenieur Stefan Studer. Deshalb unterzieht der Kanton derzeit alle Haltestellen einer Kosten-Nutzen-Analyse. Studer geht davon aus, dass letztlich rund ein Drittel der Haltestellen saniert wird. Und bis Ende 2023 werde es wohl nur für 15 Prozent reichen.

Für Yvonne Brütsch von der kantonalen Behindertenkonferenz ist das viel zu wenig. Hätte der Kanton früher mit den Umbauten begonnen, so wären auch die Kosten besser verteilt und damit verkraftbar gewesen, sagt sie. mab