Der Zugang zu den Medien ist eine völkerrechtliche Pflicht

(Link / Magazin der SRG)

Die No-Billag-Initiative ist ein Angriff auf Errungenschaften, die für Menschen mit einer Sinnesbehinderung von grosser Bedeutung sind. Nicht nur, aber auch deshalb stehen die Behindertenorganisationen engagiert für ein Nein zur Initiative ein.

GASTKOMMENTAR:PASCALE BRUDERER WYSS


Für blindeBürgerinnen undBürger sind qualitativ hochstehende Radiosendungen wie zum Beispiel das Wenn wir am 4. März über die No-Billag-Initiative abstimmen, dann betrifft dies den Alltag und das Medienangebot von sehr vielen Menschen. Einige davon sind aber besonders betroffen, denn für Menschen mit Sin nesbehinderung würde der Zugang zu politischen Informationen auf einen Schlag massiv eingeschränkt.

Die SRG SSR bereitet einen grossen Teil ihrer Sendungen so auf, dass auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung Zugang dazu haben. Die Verpflichtung, barrierefrei zugängliche Sendungen anzubieten, wurde 2004 im Rahmen der Totalrevision in das Radio- und Fernsehgesetz integriert. Seither hat die SRG die Anzahl der barrierefrei aufbereiteten Sendungen kontinuierlich erhöht, und gemäss aktueller Vereinbarung ist bis 2022 eine weitere Steigerung vorgesehen: 80 Prozent der TV-Sendungen sollen bis dann untertitelt und jährlich 900 Stunden Sendungen mit Audiodeskription versehen werden. Letzteres sind «Hörfilme», bei denen das bewegte Bild laufend erläutert wird. Diese Angebote erlauben blinden und sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum TV-Angebot. Namentlich die Informationssendungen haben eine zentrale Bedeutung für die politische Meinungsbildung: Für blinde Bürgerinnen und Bürger sind qualitativ hochstehende Radiosendungen wie zum Beispiel das «Echo der Zeit» wichtige Informa tionsquellen. Die «Tagessschau» in Gebärdensprache wiederum erfreut sich bei gehörlosen Personen grosser Beliebtheit.

Der Zugang zu den Medien im Allge- meinen sowie zur politischen Information im Speziellen ist eine völkerrechtliche Pflicht, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechts-konvention eingegangen ist. Sendungen, die dies auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen sicherstellen, sind allerdings nicht rentabel und deshalb auf eine öffentliche Finanzierung angewiesen. Genau diese Grundlage will die No-Billag-Initiative jedoch entziehen! Das würde den Alltag sehr vieler Menschen betreffen, jene mit einer Sinnesbehinderung jedoch noch stärker als manch andere.

Als Präsidentin von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, setze ich mich deshalb klar für ein Nein zu No Billag ein. Ich danke Ihnen für Ihre Solidarität und Unterstützung.

Morgan Schwab Horsehbehindert «Mit den Gebühren werden auch die Untertitel, die Gebärdendolmetscher-Einblendungen und die Audiodeskription bezahlt. Wir Menschen mit Sinnes behinderungen wollen auch teilhaben. Wir wollen die Argumente der Menschen und Parteien erfahren – dafür ist zum Beispiel die (Arena) untertitelt. Ohne SRF gibt es das nicht mehr. Ohne Gebühren haben wir keinen Zugang mehr zum Fernsehen.»