Die GAV und Menschen mit Behinderungen

(Freiburger Nachrichten)

Was können die Gesamtarbeitsverträge (GAV) zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen beitragen? Eine Studie von Travail.Suisse hat die Gesamtarbeitsverträge unter dieser Perspektive untersucht.

Thomas Reichmuth BERN
Die Politik hat die Invalidenversicherung (IV) in den letzten Reformen als Eingliederungsversicherung positioniert. Die politische Erwartung besteht, dass die Wirtschaft mehr Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz anbietet. Diese Aufgabe haben letztlich die Betriebe zu erfüllen. Die IV unterstützt sie dabei mit verschiedenen Massnahmen. Doch auch die GAV-Branchen könnten ihre Betriebe unterstützen, und zwar durch angepasste GAV-Regelungen, so jedenfalls die Sicht von Travail Suisse.

Integration nicht erschweren

Ein GAV sollte zumindest nicht die Arbeitsmarktintegration zusätzlich erschweren, ist eines der Fazite der Gewerkschaft. Dazu brauche es ein Diskriminierungsverbot, das besagt, dass der GAV Arbeitnehmende mit Behinderung weder direkt noch indirekt benachteiligen darf. Eine solche Regelung würde aus Sicht von Travail. Suisse die GAV-Parteien dazu verpflichten, Entscheidungen auch im Hinblick auf die Folgen für die Menschen mit Behinderung zu bedenken. Ein wichtiger Bereich bilde hier das Thema «Lohnregelungen für Mitarbeitende mit eingeschränkter Produktivität»

Integration förder

Aus Sicht von Travail.Suisse sollten GAV-Parteien übereinkommen, dass sie die Arbeits marktintegration von Menschen mit Behinderungen fördern.
Dazu wäre eine Förderartikel im GAV sinnvoll, der nach Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse, wie folgt lauten könnte: «Der GAV ist bestrebt, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dazu werden Strukturen der Zusammenarbeit in der Branche aufgebaut, und sowohl Betriebe, die Menschen mit Behinderungen integrieren, wie auch Menschen mit Behinderungen selber unterstützt.» Durch einen solchen Förderartikel bestünde laut Weber-Gobet die Möglichkeit, konkrete GAV-Politik für die Betroffenen zu entwickeln.

Prioritäten setzen

Die Studie nennt verschiedene Bereiche, in denen GAV-Branchen bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen tätig werden könnten. Keine GAV-Branche kann aus Sicht von Web er-Gobet in allen Handlungsfeldern gleichzeitig aktiv werden. Vielmehr sei es sinnvoll, Prioritäten zu setzen. So könnten zum Beispiel Sensibilisierungs- und Bildungsmassnahmen zum Thema ins Auge gefasst, Integrationsprojekte für bestimmte Zielgruppen geplant oder Unterstützungs-massnahmen für Betriebe (etwa Finanzierung von Coaching-Massnahmen) bereitgestellt werden. Integration als Chance Die Studie hält fest, dass alle Mitarbeitenden ihre Stärken und Schwächen haben, auch Mitarbeitende mit Behinderungen. Statt auf ihre Schwächen solle vermehrt auf ihre Stärken geachtet werden. Denn, so die Argumentation, Menschen mit Behinderungen verfügen oft über vielfältige Kompetenzen, die sie sich über Ausbildungen angeeignet haben. Die Studie kommt zum Schluss, dass dieses Potenzial besser ausgenutzt werden sollte, schliesslich würden in der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen immer Chancen stecken, die es zu nützen gelte.


Menschen mit Behinderungen sollten laut einer Studie von Travail.Suisse
auch in der Arbeitswelt gefördert und unterstützt werden.
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