Die Hälfte der Eingliederungsmassnahmen geht an Minderjährige

(SozialversicherungAktuell)

Im Jahr 2017 bezogen 432 000 Personen Leistungen der Invalidenversicherung (IV) – 2000 weniger als im Vorjahr. Dies in Form von Eingliederungsmassnahmen, Renten oder Hilflosenentschädigungen. Von den 403 000 Leistungsbeziehenden in der Schweiz nahmen 54 Prozent (219000 Versicherte) eine Rente und so Prozent (203 000 Versicherte) eine Eingliederungsmassnahme in Anspruch; es kam teilweise zu Überlappungen. Prozent (45 000 Versicherte) bezogen eine Hilflosenentschädigung.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt IV-Leistungen im Betrag von 9.2 Mrd. Franken bezogen. Davon entfielen 5.5 Mrd. Franken auf Renten, 0.6 Mrd. auf Taggelder und 0.5 Mrd. auf Hilflosenentschädigungen.

Die Eingliederungsmassnahmen inklusive Hilfsmittel schlugen mit 1.8 Mrd. Franken zu Buche.

Den Ausgaben stehen Einnahmen von 10 Mrd. Franken gegenüber, woraus ein Umlageergebnis von 0.8 Mrd. resultiert. Im Betriebsergebnis von 1.1 Mrd. Franken ist auch der Kapitalertrag des IV-Fonds (5 Mrd. Franken) enthalten. Die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Ausgleichsfonds belief sich Ende 2017 noch auf 10.3 Mrd. Franken.

Von einer nachhaltigen Trendwende darf aber nicht gesprochenwerden. Denn ab 2018 entfallen durch das Auslaufen der Zusatzfinanzierung MWST-Einnahmen Mrd. Franken) und die Übernahme der Schuldzinsen (28.1 Mio. Franken) durch den Bund. Ohne diese Zusatzfinanzierung hätte die IV 2017 ein Defizit von 0.4 Mrd. Franken ausgewiesen.

Leistungsbeziehende

Versicherte unter 20 Jahren weisen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Leistungsbeziehenden auf. Hier handelt es sich grösstenteils um medizinische Massnahmen in Folge eines Geburtsgebrechens. Versicherte im mittleren Alter sind seltener mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert, die zu IV- Leistungen führen. Wenn doch, handelt es sich vorallem um Massnahmen zur beruflichen Eingliederung sowie um Renten. Versicherte zwischen dem 40. und 64. Altersjahr sind am häufigsten von gesundheitlichen Problemen betroffen. Sie beziehen zum grössten Teil eine IV-Rente, teilweise mit Hilflosen entschädigung. Zudem nimmt der Bedarf an Hilfsmitteln hier mit steigendem Alter deutlich zu.

Eingliederung …

Von den 203 000 Personen, die IV Eingliederungsmassnahmen beanspruchten, waren io6 300 minder-
jährig. Teilwiese waren pro Person mehrere Massnahmen erforderlich. Im Schnitt wurden pro Massnahme 8453 Franken ausgegeben (Details siehe Tabelle). 2008, mit der 5. IVG-Revision, wurden zwei neue Instrumente zur beruflichen Eingliederung errichtet: die Frühinterventions- und die Integrationsmassnahmen. Im Berichtsjahr haben sie 16800 Versicherte in Anspruch genommen. Generell lässt sich feststellen, dass sich die Anzahl beruflicher Eingliederungsmass- nahmen seit 2007 mehr als verdoppelt hat. 66 059 Personen haben Hilfsmittel im Betrag von insgesamt 207 Mio. Franken bezogen. Es handelt sich hauptsächlich um Hörgerate (23 700), Schuhwerk und orthopädische Fusseinlagen (15 800), Rollstühle (to 600), gefolgt von je knapp 5000 Orthesen (Stütz-apparate) und Perücken.


IV-Statistik

 

… vor Rente

Im Dezember 2017 wurden rund 249 200 Invalidenrenten ausbezahlt; dazu kamen 70 000 Kinderrenten. Von den Rentenbeziehenden waren 55 Prozent Männer. Schweizer/innen und Angehörige von Staaten, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, können die IV-Rente auch im Ausland beziehen. Dies betrifft 30 500 Invaliden- und 10 800 diesbezügliche Kinderrenten. Das bedeutet, dass 88 Prozent aller Rentenbeziehenden in der Schweiz wohnen.

Drei Viertel der im Dezember 2017 ausgerichteten IV- Renten sind ganze Renten (Invaliditätsgrad ab 70 Prozent). 14 Prozent waren halbe Renten, 6 Prozent Dreiviertel- und 5 Prozent Viertelsrenten. Hauptursache für die Berentungen sind in der Schweiz Krankheiten (174 300 Personen), wogegen Geburts- gebrechen (28 400) und Unfälle (16 000) als Invalidi- tätsursache eher eine untergeordnete Rolle spielen. Die Mehrzahl der aufgrund einer Krankheit zugesprochenen Invalidenrentenwaren psychisch beding (59 Prozent aller krankheitsbezogenen IV-Renten). Die Berentungsquote hängt, wie auch der Gesund- heitszustand, eng mit dem Alter zusammen. Während von den unter 35-Jährigen weniger als 2 Prozent der Wohnbevölkerung (18 Jahre bis Rentenalter) eine IV-Rente bezogen haben, machte der Anteil von Personen kurz vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters 12.2 Prozent (Männer) respektive 10.2 Prozent (Frauen) aus. Im Schnitt hat im Dezember 2017 der Anteil der IV-Rentenbeziehenden gemessen an der Wohnbevölkerung im entsprechenden Alter 4.1 Prozent betragen.

Im Jahr 2017 sind 17 Neurenten zu verzeichnen. Von diesen Rentenbeziehenden waren 5600 ausländischer Nationalität. 300 Neurentner/innen mit Wohnsitz im Ausland sind schweizerische und 1900 ausländische Staatsangehörige (solche von Vertragsstaaten). 87 Prozent der Bezüger/innen lebten in der Schweiz, was gemessen an der Wohnbevölkerung im fraglichen Alter einen Anteil von 2.8 Promille ausmacht. Wie auch im Rentenbestand variiert der Ansatz je nach Altersgruppe.

Hilflosenentschädigung

Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die in den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd in erhebliche Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, können eine Hilflosenentschädigung (HILO) beantragen. Im Jahr 2017 wurden von der IV insgesamt 36000 HILO an Erwachsene ausgerichtet. 44 Prozent sind auf ein Geburtsgebrechen, 52 Prozent auf Krankheit und 4 Prozent auf einen nicht UVG-versicherten Unfall zurückzufüh- ren.

Je nach Schwere der Hilflosigkeit wird eine Entschädigung leichten, mittleren oder schweren Grads ausgerichtet. Knapp die Hälfte sind Entschädigungen leichten Grads und gegen ein Drittel solche mittleren Grads. Ein Fünftel sind Entschädigungen schweren Grads. Unabhängig vom Schweregrad der Hilflosigkeit steigt die Nachfrage nach einer Entschädigung mit fortschreitendem Alter.
Gertrud Bollier, gebo Sozialversicherungen AG.