Die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» schliesst mit gemeinsamer Erklärung

An der dritten Arbeitstagung der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» haben heute die Vertretungen von Verbänden und Behörden eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin bekennen sie sich unter anderem dazu, die Umsetzung der diskutierten Massnahmen zu unterstützen und die Zusammenarbeit weiterzuführen.

Mit der dritten Tagung ist das dreiteilige Projekt der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» abgeschlossen. Die Beteiligten (Sozialpartner, Kantone, Behindertenorganisationen, Versicherungen, Ärztinnen und Ärzte und Bundesämter) verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung. Diese hält fest, dass die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen in die Arbeitswelt nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe ist, sondern auch einen Beitrag leistet zur Förderung der sozialen Teilhabe, zur nachhaltigen Gestaltung der Sozialwerke und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Entsprechend muss der Arbeitswunsch der Menschen mit Beeinträchtigungen respektiert und ihr Potenzial besser genutzt werden, und sie müssen optimal unterstützt werden.

In der gemeinsamen Erklärung drücken die Teilnehmenden ihren Willen aus, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortlichkeit zur Entwicklung und Umsetzung der identifizierten Massnahmen oder Projekte beizutragen. Sie wollen ihre Zusammenarbeit und Koordination, die weitere Entwicklung von Good-Practice-Massnahmen sowie den Austausch und Wissenstransfer nach der Nationalen Konferenz weiterverfolgen. Die Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen soll im Rahmen der Kompetenzen von Bund, Kantonen und Sozialversicherungen unterstützt werden.

Im Zentrum der ersten Teilkonferenz im Januar 2017 stand die Frage, wo prioritär Handlungsbedarf besteht. Thema der zweiten Teilkonferenz im Mai war es, Praxisbeispiele zu diskutieren und Handlungsansätze zusammenzustellen. Diese bilden zusammen mit der gemeinsamen Erklärung die Grundlage für die zukünftigen Arbeiten.

Die Nationale Konferenz geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag und wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern durchgeführt. Sie stand unter dem Patronat von Bundesrat Alain Berset und verfolgte das Ziel, unter all den Akteurinnen und Akteuren, die an der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen beteiligt sind, Massnahmen zur verstärkten Integration dieser Menschen im Arbeitsmarkt zu koordinieren, zu erweitern und voranzutreiben.

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Behindertenpolitiken von Bund und Kantonen und ihre entsprechenden gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen dafür. Der Bund und die IV selbst fördern die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen von laufenden Projekten. Die Reform «Weiterentwicklung der IV» enthält mehrere Verbesserungen, welche die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Der Bundesrat hat die Botschaft für die Gesetzesrevision im Februar 2017 verabschiedet. Die Behindertenpolitik des Bundes wiederum soll verstärkt auf die Arbeitswelt ausgerichtet werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 darüber befinden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) hat bereits 2017 das Programm «Gleichstellung und Arbeit» lanciert, um Benachteiligungen in der Arbeitswelt abzubauen. Die «Fachkräfteinitiative» schliesslich befasst sich wie die Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration mit der Frage, wie das Potenzial von Arbeitskräften besser genutzt werden kann.

Die gemeinsame Erklärung und die Handlungsansätze werden auf der Website der Nationalen Konferenz publiziert, sobald sie fertig redigiert sind.

source: Der Bundesrat