Die Revision der IV ist beschlossen

(Neue Zürcher Zeitung)

Die IV-Revision ist bereit fürdie Schlussabstimmung. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz ausgeräumt: Er verzichtete darauf, die Kinderrente in «Zusatzrente für Eltern» umzubenennen. Der Ständerat hatte dem Nationalrat zuvor eine Brücke gebaut. Der Begriff «Kinderrente» und weitere Begriffe im Gesetz überdie Invalidenversicherung (IV), die abwertend oder überholt sind, sollenüberprüft und allenfalls angepasst werden. Den Plan, die Kinderrenten zu senken, hatte der Nationalrat schon bei einer früheren Beratungsrunde fallengelassen.

Mit der IV-Revision wird für Rentnerinnen und Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent ein stufenloses Rentensystem eingeführt.Damit soll sich Arbeit für IV-Bezügerin jedem Fall lohnen. Ein weiterer Fokusder Reform liegt auf Jugendlichen und psychisch Kranken. Es soll früher eingegriffen werden, um die Betroffenen besser zu begleiten. Neue Regeln haben die Räte auch für Gutachten beschlossen. So sollen Interviews in Form von Tonaufnahmen in die Akten einfliessen.Ziel sind bessere Grundlagen für beide Seiten bei Streitigkeiten.(sda)