Die Sozialdetektive kommen

(Luzerner Zeitung)

Bald dürfen Versicherte wieder observiert werden.
Beim Bund sind die ersten Gesuche eingetroffen.

Tobias Bär
In der Schweiz sind demnächst wieder Sozialdetektive im Einsatz. Nachdem das Stimmvolk im vergangenen Jahr grünes Licht gegeben hat, dürfen mutmassliche Versicherungsbetrüger ab Anfang September überwacht werden. In der Vergangenheit hatten insbesondere die Invaliden- und die Unfallversicherung Observationen angeordnet – bis der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Herbst 2016 die fehlende gesetzliche Grundlage monierte und das Parlament ein Gesetz ausarbeiten musste.

Die kantonalen IV-Stellen werden für die Durchführung von Observationen sowohl auf eigene Angestellte als auch auf externe Dienstleister zurückgreifen, wie der nationale Verband festhält. Es sei nicht zu erwarten, dass die IV-Stellen ihren Stellenetat in der Missbrauchsbekämpfung aufstockten, sagt Sprecherin Ursula Gasser. «Observationen machen lediglich einen kleinen Teil der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch aus.» 2016, als noch Detektive eingesetzt werden konnten, griffen die IV-Stellen bei jeder siebten abgeschlossenen Ermittlung auf dieses Mittel zurück. Der grösste Unfallversicherer, die Suva, setzte in 10 bis 15 Fällen pro Jahr Detektive auf Versicherte an. Gemäss einer Sprecherin wird die Suva einzig externe Spezialisten mit dieser Aufgabe betrauen.

Behindertenorganisation misstraut Bundesamt

Ob intern oder externall jene,die im Auftrag einer Sozialversicherung Überwachungen durchführen wollen, brauchen dafür eine Bewilligung des Bundes. Beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sind bislang 18 Gesuche eingegangen. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, ist das BSV keine geeignete Bewilligungsbehörde. «Für die Erteilung einer Bewilligung zweifeln wir an dessen Unabhängigkeit»,sagt ein Sprecher. Der Verband hatte vergeblich gefordert, die Bewilligungen müssten von einer unabhängigen Instanz oder einem anderen Bundesamt ausgestellt werden.

Ausbildungslehrgang wird erst geplant

Eine Bewilligung gibt es nur,wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind: Unter anderem muss der Gesuchsteller nachweisen, dass er die Gesetzesbestimmungen kennt, die für Observationen relevant sind.Ausserdem werden Erfahrungen in der Personenüberwachung sowie eine polizeiliche oder «gleichwertige» Observationsausbildung vorausgesetzt.Derzeit gibt es in der Schweiz aber noch kein Ausbildungsangebot ausserhalb der Polizeischule. Der Bund erarbeitet nun deshalb in Zusammenarbeit mit den Versicherern einen Lehrgang. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen soll der erste Kurs im ersten Halbjahr 2020 angeboten werden.

Anfänglich wollte der Bundesrat die Namen und Arbeitgeber der Detektive in einem öffentlich einsehbaren Register auflisten. Der Verband der IV-Stellen warnte, dass dadurch Sozialdetektive bei der Arbeit auffliegen könnten.Schliesslich strich die Landesregierung den Passus aus der Verordnung, welche die Details zur Überwachung regelt.

Selbst die einstigen Gegner sind zufrieden

Die Verordnung enthält auch Bestimmungen, wo Überwachungen zulässig sind und wonicht. Und diese Bestimmungen bewertet Inclusion Handicap positiv: «Es ist klar definiert, dass die Observierenden nicht in Wohnungen hinein spionieren dürfen.» Auf diesem Szenario hatte die Bürgerbewegung gegen die «Versicherungsspione» aber ihre Abstimmungskampagne aufgebaut.Mit dem neuen Gesetz könnten die Detektive «in unsere Wohnung fotografieren und selbst das Schlafzimmer filmen»,hiess es damals. In der Verordnung wird dies klar ausgeschlossen. Demnach ist das Innere eines Wohnhauses tabu.«Fassade und Fenster bilden die Schranken», schreibt der Bundesrat. «Diese Schranke bleibt auch bestehen, wenn dasFenster geöffnet ist.»

Ausserdem stellt der Bundesrat klar, dass der Einsatz von Drohnen untersagt ist.Die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker, die an vorderster Front für ein Nein gekämpft hat,ist zufrieden: «Der Bundesrathat unsere Bedenken ernst genommen.» Die Sozialdetektive lassen die Wogen nicht mehr hochgehen.


Eine Privatdetektivin observiert in Zürich.Bild: Gaötan Bally/Keystone (Zürich, 28. Mai 2018)