Ein FV-Abbau durch die Hintertüre?

(St. GallerTagblatt / St. Gallen-Gossau-Rorschach)

Lucien Fluri

Die Berechnungsmethode bei IV-Renten ist umstritten. Es heisst, sie sei ungerecht. Der Bund will trotzdem an ihr festhalten. Jetzt regt sich Widerstand.


Wie soll eine IV-Rente berechnet werden? Diese Frage ist umstritten Bild: Getty Image

 

Auch zurückhaltende Fachleute brauchen schon mal happige
Worte, wenn es um die Frage geht: Wie gerecht ist das System, nach dem heute IV-Renten festgelegt werden? «Ärgerlich», ja «absurd» sind Begriffe,die fallen.

Um was geht es? In Bern wird derzeit darum gerungen, wie genau der Anspruch auf eine IV-Rente künftig berechnet wird. Letztlich geht es bei dieser Frage auch darum, wie fair das System ist. Im Raum steht der Vorwurf, dass mit der aktuellen Berechnungsmethode zu wenig Renten und Eingliederungsmassnahmen gesprochen werden, weil die IV – aus Sicht der Kritiker zumindest – mit unrealistischen Zahlen arbeitet. Dochder Reihe nach.

Guido Bürle Andreoli arbeitet für die Coop Rechtsschutz-Versicherung. Er spricht von einer «unbefriedigenden, festgefahrenen Rechtspraxis»: «Wir machen tagtäglich schlechte Erfahrungen», sagt Bürle. Der Kern des Problems: Um zu berechnen, ob jemand Anspruch auf eine IV-Rente hat, vergleicht man – vereinfacht gesagt – das Einkommen der gesunden Person mit dem neu möglichen Lohn. Die Differenz bestimmt den IV-Grad. Ab 40 Prozent Unterschied besteht Anspruch auf eine IV-Rente. Ab 20 Prozent Differenz werden Eingliederungsmassnahmen und Umschulungen finanziert. Das Problem dabei: Es ist schwierig zu berechnen, welchen Lohn jemand mit Einschränkungen in seinem neuen Job erhalten wird. Deshalb stützen sich die Behörden hier oft auf Zahlen aus der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik ab. Der Hakendaran: Diese Löhne sind höher als die Löhne, die die meisten gesundheitlich eingeschränkten Personen tatsächlich erwirtschaften können. Dies zeigten kürzlich zwei Studien. Darin wurde nachgewiesen, dass Personen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen «signifikant weniger» verdienen als der Durchschnitt. Ihre Einkommen liegen rund zehn Prozent unter denen von voll leistungsfähigen Erwerbstätigen.

Rentenbegehren werden so abgewiesen

Auch Fachmann Bürle sagt: Die Lohnausweise, die seine Versicherung zu sehen bekomme, würden «grösstenteils» unter den Löhnen liegen, mit denen die IV rechnet. Was Bürle stört: «Mit dieser faktenfremden Rechtspraxis bleiben viele berufliche Eingliederungen von chronisch kranken oder verunfallten Menschen auf der Strecke.» Das System führe ebenfalls dazu, «dass die IV viele Rentenbegehren abweist». Problematisch ist das System insbesondere für Personen, die – noch gesund – wenig verdienten. Für sie ist es schwieriger, eine hohe Differenz zum früheren Lohn und somit einen hohen IV-Grad zu erreichen als für Gutverdiener.

Widerstand in Bern – es geht um 300 Mio. Franken

Zwar steht der Vorwurf eines Missstandes seit einiger Zeit im Raum. Aber der Ärger ist bei Kritikern in den vergangenen Monaten nicht kleiner geworden. Denn Bundesrat Alain Berset und sein Bundesamt für Sozialversicherungen wollen das bisherige System im Rahmen der IV-Revision nicht ändern, sondern sogar definitiv in eine Verordnung schreiben. Gleichzeitig soll die Berechnungsgrundlage noch verschärft werden. So sollen gewisse Abzüge, die bisher gemacht werden konnten, verschwinden. Das System würde so strenger.

Inzwischen regt sich jedoch Widerstand in Bundesbern. Bersets Pläne kommen insbesondere in der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates nicht gut an. Gar einstimmig äusserte sie sich gegen das Vorhaben. In einem Brief an den Bundesrat forderten die Gesundheitspolitiker kürzlich eine neue Bemessungsgrundlage, wie Kommissionspräsidentin Ruth Humbel (Die Mitte) auf Anfrage bestätigt. Damit soll das System fairer und genauer werden. Und unverhofft mischt sich nun noch eine gewichtige Stimme in die Debatte ein, mit der niemand gerechnet hatte: Alt-Bundesgerichtspräsident Ueli Meyer. Der Luzerner hat den Ruf, restriktive zu sein bei der Frage, ob eine IV-Rente gesprochen wird oder nicht. Doch der Fachzeitschrift Plädoyer sagte er kürzlich: «Die statistischen Löhne im Falle der Invalidität müsste man um 15 bis 25 Prozent senken, einheitlich und linear.»

Trotz der Kritik verteidigt das Bundesamt die Berech-nungsmethode – und will an ihr festhalten. Es gehe darum, dass sich die IV von der Arbeitslosenversicherung unterscheide und nicht zur Quasi-Ersatzkasse der Arbeitslosenversicherung werde, heisst es auf Anfrage. Deshalb gingen die Zahlen bewusst von einem idealen Arbeitsmarkt und nicht von tatsächlichen Lohnzahlen aus.

Letztlich geht es auch um eine Kostenfrage: Eine spezielle Lohnstrukturerhebung oder ein pauschaler Abzug würde laut dem Bund «im heutigen System bereits zu Mehrkosten von 200 bis 300 Mio. Franken führen»