Eingliederung statt Rente

(Penso)

Geschaffen, um das Einkommen von Menschen mit Behinderungen zu sichern, hat sich die IV im Lauf der Jahre immer mehr zur Eingliederungsversicherung entwickelt. Das und die strengere Prüfung von Rentengesuchen hat sich in sinkenden Rentenzahlen und damit auch Kosten niedergeschlagen

Links zum Thema
– Die IV in der Geschichte der sozialen Sicherheit:bit.ly/3hHosnx
– IV-Revisionen beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): bit.ly/3hgYto2

Seit mehr als sechzig Jahren gibt es die Invalidenversicherung (IV). Die erste grundlegende Reform fand jedoch erst 1991 statt. Damals wurden die IV-Stellen auf kantonaler Ebene geschaffen, die seither von der Bearbeitung der IV Anmeldungen bis hin zu den Verfügungen zuständig sind. Ebenso sind sie verantwortlich für die Planung und Überwachung der Eingliederungsmassnahmen. Für die Berechnung der Geldleistungen und die Auszahlung von Taggeldern und Renten sind weiterhin die Ausgleichskassen zuständig.

Als Reaktion auf die steigenden Zahlen bei den Neurentnern (mit psychischen Leiden) und den Verdacht vermehrter erschlichener Renten (Scheininvalide) wurden 2003 mit der 4. IV-Revision die regionalen ärtzlichen Dienste (RAD) geschaffen. Dies erlaubte IV- Ärzten, selber Versicherte zu untersuchen. Dies schlug sich in der Entwicklung der Neurentenzahlen nieder (siehe Grafik)

Ab 2006 kamen dank der 5. IV-Revision die Früherfassung und Frühintervention dazu. Zwei Massnahmen, die einen niederschwelli-
gen frühzeitigen Kontakt mit der 1V-Stelle ermöglichen, die wiederum relativ unbürokratisch Massnahmen einleiten können, die dem Erhalt des Arbeitsplatzes und damit der Erwerbsfähigkeit dienen. Auch diese Revision schlug sich in der Statistik nieder: Die Zahl der Neurenten stabilisierte sich, die Zahl der Eingliederungsmassnahmen nahm zu (siehe zweite Grafik).

Mit der 6.IV-Revision standen schliesslich keine weiteren Sparmassnahmen im Fokus. Stattdessen wurde mit den Assistenzbeträgen eine neue Leistung geschaffen, die die Se ständigkeit von Personen mit Behinderungen unterstützensollte. Zudem wurde der IV- Fonds geschaffen und mit einem Startkapital von 5 Mrd. Franken ausgestattet. Somit war die IV finanziell selbständig, allerdings noch immer defizitär. Linderung brachte hier die Zu- satzfinanzierung von 2011 bis 2017 mittels einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung.

2022 folgt nun die Weiterentwicklung der IV, die wiederum nicht primär ein Sparziel verfolgt, aber dank besonderem Augenmerk auf psychisch Kranke und Jugendliche und junge Erwachsene sowie dem stufenlosen Rentensystem weiter dazu beitragen soll, dass möglichst viele Menschen mit Beeinträchtigung wirtschaftlich unabhängig sind und einer Erwerbsarbeit im ersten Arbeitsmarkt nachgehen können. (gg)


Quelle: Bundesamt für Statistik, eigene Darstellung

 

IV-Revisionen im Überblick
1960: Einführung der IV
1968: 1. IV-Revision
1988: 2. IV-Revision
1992: 3. IV-Revision, Schaffung der IV-Stellen
2004: 4. IV-Revision, Schaffung regionalärztlicher Dienste (RAD)
2008: 5. IV-Revision, Eingliederung vor Rente, Früherfassung und-intervention
2011: Zusatzfinanzierung durch MwSt.-Erhöhung bis 2017
2012: 6. IV-Revision,neu: Assistenzbeiträge, Schaffung IV-Fonds
2022: Weiterentwicklung IV, Fokus auf Junge und psychisch Kranke