Einigung bei Knackpunkt der EL-Reform

(Neue Zürcher Zeitung)

Die Beiträge an die Mietzinsen von Bezügern von Ergänzungsleistungen sollen wesentlich erhöht werden. Der Nationalrat schwenkt auf die Linie des Ständerats ein. Doch es bleiben gewichtige Differenzen.For. Bern Dass es so nicht mehr weitergehen kann mit den Ergänzungsleistungen (EL), ist in beiden Kammern unbestritten. Die Ausgaben der Sozialversicherung haben sich seit 2000 verdoppelt. Gründe dafür sind die Zunahme der Bezüger aufgrund der Alterung der Bevölkerung und Reformen wie die 5. IV-Revision. IV-Rentner, denen infolge dieser Revision die Leistungen gekürzt wurden, sind seither teilweise auf EL angewiesen. Bund und Kantone richten an jene Menschen EL aus, bei denen die IV- oder AHV-Rente nicht zur Existenzsicherung ausreicht.

Der Nationalrat möchte die Ausgaben der EL stärker drosseln als der Ständerat. Die Beschlüsse der grossen Kammer würden zu Minderausgaben von rund 330 Millionen Franken für Bund und Kantone im Jahr 2030 führen. Demgegenüber will der Ständerat rund 180 Millionen einsparen. Dieser Unterschied bleibt nach der ersten Runde der Differenzbereinigung bestehen.

Freisinnige gaben Ausschlag

In einem wichtigen Punkt der Reform ist der Nationalrat am Montag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Ursprünglich wollte die grosse Kammer jene Beträge, welche EL-Bezüger an ihre Wohnungsmieten anrechnen dürfen, lediglich um monatlich 100 Franken erhöhen. Das heute gültige Maximum für Alleinstehende beträgt 1100 Franken pro Monat. SVP und FDP hielten an ihrer Position fest. Mit den Ansätzen des Ständerats könnte sich eine vierköpfige Familie, die eine IV-Rente und EL bezieht, künftig in Städten wie Bern oder Basel eine Miete von bis zu 2156 Franken vergüten lassen, sagte FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti. Dies sei monatlich rund 1000 Franken mehr als heute. Linke und CVP wandten dagegen ein, das Mietzinsmaximum sei seit 2000 nicht mehr erhöht worden und decke deshalb nicht mehr die vom Bundesrat anvisierten 90 Prozent der Mietkosten. Derzeit beträgt der Deckungsbeitrag an die Miete für Alleinstehende 68 Prozent.Bei den Familien liegt er laut Bundesverwaltung bei 30 bis 50 Prozent, je nach Zahl der Kinder. Vier Enthaltungen und drei Ja-Stimmen bei der FDP gaben schliesslich den Ausschlag, dass sich der Antrag der CVP mit der Unterstützung von links knapp mit 99 zu 91 Stimmen durchsetzte. Damit können neu rund 86 Prozent der EL-Bezüger ihre Mietkosten decken.

Die nun von beiden Räten beschlossene Variante führt zu Mehrkosten von jährlich 200 Millionen Franken. Ursprünglich sah der Nationalrat Mehrausgaben von 90 Millionen Franken vor.

Keine Leistungen bei Vermögen

In zahlreichen Punkten sind sich die beiden Kammern indes noch nicht einig geworden. So will der Nationalrat die Ansätze für Kinder bis 11 Jahre von 840 auf 590 Franken pro Monat senken. Der Ständerat will bei den heutigen Ansätzen bleiben. Ein Kompromissantrag der CVP scheiterte knapp mit 99 zu 91 Stimmen. Der Nationalrat hält daran fest, keine EL zu gewähren, wenn jemand über 100 000 Franken Vermögen hat.Zudem will die grosse Kammer den EL-Anspruch um 10 Prozent kürzen, falls das aus der zweiten Säule bezogene Kapital vorzeitig verbraucht worden ist.