EL-Bezüger müssen in teurere Wohnung ziehen

(Basler Zeitung)

Rentner erhalten mehr Geld, wenn sie alleine wohnen


Wenn 25 Prozent der EL-Bezüger aus einer Wohngemeinschaft in eine Einzelwohnung ziehen, entstehen bereits Mehrkosten. Foto: Keystone

 

Die Ergänzungsleistungen werden für Bezüger in Wohngemeinschaften massiv gekürzt. Für viele bleibt nur ein Ausweg: eine teurere Einzelwohnung.

Markus Brotschi

Lange hat das Parlament bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) über die Erhöhung der Mietbeiträge für bedürftige Rentnerinnen und Rentner gestritten.Am Schluss setzte sich die Einsicht durch, dass die Mietzinsmaxima deutlich erhöht werden müssen. Denn Zehntausende von AHV- und IV-Rentnern können mit den geltenden Ansätzen ihre Wohnkosten nicht mehr decken.Jedoch dürfen sich nicht alle EL-Bezüger freuen, wenn die Reform 2021 in Kraft tritt. Wer nämlichin einer Wohngemeinschaft oder mit einem Konkubinatspartner zusammenlebt, wird künftig Ehepaaren gleichgestellt und damit deutlich weniger Wohngeld bekommen als bisher.

In manchen Fällen wird das Wohngeld so stark gekürzt, dass die Betroffenen aus der WG werden ausziehen müssen, so wie die IV-Rentnerin M.K. Sielebt in einer mittelgrossen Stadt am Zürichsee in einer 8er-Wohngemeinschaft und bezahlt monatlich 740 Franken Miete. Zurzeit deckt die EL die Wohnkosten, M.K. könnte sogar maximal 1100 Franken Miete in Rechnung stellen. Mit der EL-Revision er hält sie künftig nur noch 235 Franken. Denn die neuen Wohnbeiträge sind maximal auf einen 4-Personen-Haushalt ausgerichtet, und für einen solchen gibt es in mittelgrossen Städtenhöchstens 1875 Franken. Um den Anspruch von M.K. zu berechnen,wird dieser Betrag durch 8 geteilt, die Anzahl der Bewohner.

Umzug wäre einschneidend

Den Fehlbetrag von 500 Franken könne sie unmöglich ausgleichen, sagt M.K., die an starkem ADHS leidet. Deshalb sucht sie nun eine Einzelwohnung. Dafür werden ihr monatlich bei den ELmaximal 1325 Franken zustehen,über 1000 Franken mehr als in ihrer WG. Der Umzug in eine Einzelwohnung wäre für M.K. allerdings einschneidend. Die Wohngemeinschaft biete ihr ein familiäres Umfeld und Stabilität, sagt sie. «Wir tauschen uns aus, teilen und helfen einander – ganz praktisch wie auch emotional.»Dank dieser Unterstützung habe sie die Klinikaufenthalte minimieren können und benötige im Alltag keine Begleitung.

Betroffen von der Neuregelung sind auch Menschen wieB.G.* Der IV-Rentner mit Asperger- Syndrom lebt mit seiner Mutter in der Ostschweiz ineiner 4,5-Zimmer-Wohnung, die 1890 Franken im Monat kostet.Sowohl er wie seine Mutter, die AHV-Rentnerin ist, beziehen EL. Künftig werden sie zusammen noch 1575 Franken Mietbeitrag erhalten, den Maximalbetrag für einen Zweipersonenhaushalt in einer mittelgrossen Stadt. Damit fehlen ihnen gut 300 Franken.Der Umzug in eine kleinere Wohnung wäre schwierig, weil B.G.praktisch die ganze Zeit zu Hause verbringt. Er brauche neben seinem Schlafzimmer einen Raumfür sein Hobby Fotografieren, das ihm sehr viel bedeute.

Falls er und seine Mutter sich die Wohnung nicht mehr leisten könnten, müssten sich beide eine eigene Wohnung suchen, was fürdie EL teurer werden könnte: Der Mann geht davon aus, dass er an seinem Wohnort den Maximalbetrag von 1325 Franken ausschöpfen muss. Zudem rechneter damit, dass er in einem Einzelhaushalt aufgrund seiner Unterstützungsbedürftigkeit Anspruch auf eine mittlere Hilflosenentschädigung hat statt wie heute auf eine leichte.

Für ihn und seine Mutter wäre die räumliche Trennung auch ein grosser Verlust an familiärem Halt. Seine Mutter sei sein einziger sozialer Kontakt, sagt B.G.,der zusätzlich an mittelschwerer Depression leidet. Dank der Mutter sei sein Leben einigermassen erträglich. Lebten sie beide je in einer eigenen Wohnung, würden sie sich kaum mehr sehen. Die Mutter wäre zu Besuchen altersbedingt nicht mehr in der Lage,und er gehe kaum aus dem Haus.

Geständnis des Bundesrats

Bei der Behindertenorganisation Procap gehen wegen der EL-Reform laufend Anfragen von IV-Bezügern ein, die eine Verschlechterung ihrer Wohnsituation befürchten. Die Kürzung der Wohngelder für Wohngemeinschaften sei ein «Riesenthema»,sagt Procap-Sprecherin Sara Schmid.

Der Bundesrat rechnete aufgrund der Neuregelung mit Einsparungen bei den EL von 7 Millionen Franken im Jahr. Falls allerdings ein Teil der 14 000 EL-Bezüger, die in WG leben, in eine Einzelwohnung zieht, resultieren statt Einsparungen Mehrkosten. Dies räumt der Bundesratin der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP) ein. Quadranti traf die Annahme, dass 40 Prozent der WG-Bewohner in eine Einzelwohnung wechseln und 10 Prozent gezwungen sind,in ein Pflegeheim zu ziehen.Treffe dieses Szenario ein, entstünden bei den EL jährliche Mehrkosten von 50 Millionen Franken, schreibt der Bundesrat.Die Zahlen in der Antwort zeigen, dass die Änderung bereits zu Mehrkosten führt, wenn 25 Prozent aus der WG in eine Einzelwohnung ziehen.

Der Bundesrat räumt denn auch ein, dass die neuen Mietzinsmaxima für EL-Bezüger in grossen WG «tatsächlich sehr tief» seien. Um dies zu ändern,bräuchte es jedoch eine erneute Gesetzesänderung. Nur bei den ganz grossen WG könne er allenfalls noch in der Verordnung korrigierend eingreifen.Namen der Redaktion bekannt

Zivilstand wird irrelevant

Die EL-Reform wurde im März vom Parlament verabschiedet. Dabei werden die Mietbeiträge erhöht,etwa für Einzelpersonen von 1100 auf 1370 Franken in grossen Städten, auf 1325 Franken in mittelgrossen Städten und auf 1210 Franken auf dem Land. Weniger erhalten künftig Konkubinatspaare und Wohngemeinschaften. Begründet wird dies damit,dass heute Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt seien und dass WG-Partner unverhältnismässig teure Wohnungen mieten könnten, weil jede Person 1100 Franken erhalte.

Ehepaare bekommen heute maximal 1250 Franken für die Wohnung, ein Konkubinatspaar dagegen für jede Person maximal 1100 Franken, also insgesamt 2200 Franken. Neu wird nicht mehr der Zivilstand oder der Beziehungs grad berücksichtigt, sondern die Zahl der Personen in einem Haushalt. Heute können zwei IV- Bezüger zusammen eine Wohnung für maximal 2200 Franken mieten. Künftig erhalten sie inder Region 1 (grosse Städte)höchstens 1620 Franken, in der Region 2 (mittlere Städte) 1575 und auf dem Land 1460 Franken. (br)