EL-Reform auf der Zielgeraden

(parlament.ch)

Medienmitteilung 07. März 2019

Die Einigungskonferenz hat die in der EL-Reform (16.065) verbleibenden Differenzen bereinigt und den Einigungsantrag ohne Gegenstimme angenommen.

Der Antrag der Einigungskonferenz zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) beinhaltet folgende Punkte:

Verankerung einer Eintrittsschwelle: Alleinstehende Personen mit mehr als 100‘000 Franken Vermögen oder Ehepaare mit mehr als 200’000 Franken Vermögen sollen keine Ergänzungsleistungen beanspruchen können (Art. 9a ELG; mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In Abweichung von dem bisher vom Nationalrat unterstützen Modell soll dabei das Vermögen in Form von selbstbewohnten Wohneigentum aber in keinem Fall berücksichtigt werden. Entsprechend wird das hypothekarisch gesicherte Darlehen überflüssig (Art. 11a0 ELG). Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln der EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet.

Rückerstattung der EL aus dem Nachlass: Nach dem Tode eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin sollen die erhaltenen EL aus jenem Teil des Erbes, der 40‘000 Franken übersteigt, an den Staat zurückerstattet werden (Art. 16a Abs. 1; gemäss Ständerat).

Vermögensfreibeträge: Die Freibeträge sollen auf den Stand vor der Neuordnung der Pflegefinanzierung gesenkt werden, dabei soll aber die Teuerung berücksichtigt werden (Art. 11 Abs. 1 Bst. c; gemäss Ständerat; einstimmig)

Möglichkeit der Abtretung und Ausbezahlung der EL-Beträge für Tagestaxen direkt an Heime und Spitäler (Art. 21a Abs. 1; gemäss Nationalrat; mit 25 zu 1 Stimme).

Der Einigungsantrag führt zu Einsparungen bei den EL von 453 Mio. Franken (gegenüber 427 Mio. gemäss Beschluss des Ständerates resp. 463 Mio. gemäss Beschluss des Nationalrates, vgl. Beilage). Er wird am Montag, 18. März im Ständerat und am Dienstag, 19. März im Nationalrat behandelt.

Die Einigungskonferenz tagte am 7. März 2019 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.