Eltern mit schwer kranken Kindern sollen Urlaub erhalten

(Berner Zeitung / Ausgabe Stadt+Region Bern)

Angehörigenpflege Eltern mit pflegebedürftigen Kindern können auf Entlastung und bessere finanzielleUnterstützung hoffen. Trotz Widerstand der Arbeitgeber hat der Pflegeurlaub im Parlament gute Chancen.

Markus Brotschi
Erkrankt ein Kind an Krebs oder erleidet es einen schweren Unfall, gerät das ganze Familienleben aus den Fugen. Heute haben die berufstätigen Eltern meist keine andere Möglichkeit, als unbezahlten Urlaub zu nehmen oder sich krankschreiben zu lassen. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament einen Betreuungsurlaub sowie weitere Massnahmen vorgeschlagen, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Die Vorlage kommt im September in den Nationalrat und hat dort gute Chancen auf eine Mehrheit, obwohl SVP und FDP vor den Zusatzkosten für die Arbeitgeber warnten. Die Sozialkommission des Nationalrates hat am Freitag der Vorlage zur Angehörigenbetreuung mit 12 zu 8 Stimmen zugestimmt. Wichtigstes Elementist ein maximal 14-wöchiger Betreuungsurlaub für Väter und Mütter. Damit können gemäss Schätzungen des Bundesrats jährlich rund 4500 Familien für eine gewisse Zeit entlastet werden. Der gesamte Urlaub muss innerhalb von 18 Monaten bezogen werden. Sind beide Elternteile erwerbstätig, können sie den Betreuungsurlaub aufteilen.

Ausgerichtet werden 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Finanziert wird der Betreuungsurlaub mit der Erwerbsersatzordnung (EO).Die jährlichen Kosten betragen 74 Millionen Franken. Diese sollten gemäss Bundesrat ohne Erhöhung der EO-Beiträge aufgebracht werden können.

Für leichtere Krankheitsfälle im Familienkreis sollen Arbeitgeber künftig bezahlte Kurzurlaube gewähren müssen, um ein Kind, die Lebenspartnerin oder nahe Verwandte zu betreuen. Pro Krankheitsfall ist ein Urlaub von drei Tagen möglich,es können im Jahr maximal zehn Tage bezogen werden.

Auch bei Spitalaufenthalt

Die Kommission beschloss zudem eine finanzielle Verbesserung der Situation von Eltern mit schwer behinderten Kindern. Diese Familien erhalten zwar von der Invalidenversicherung eine Hilflosenentschädigung sowie allenfalls auch einen Intensivpflegezuschlag. Diese Leistungen werden jedoch heute sistiert,wenn das Kind ins Spital muss.Dieser Unterbruch verursacht den betroffenen Eltern häufig finanzielle Ausfälle von einigen Hundert bis zu einigen Tausend Franken im Monat, je nach Dauer des Spitalaufenthalts. Und dies, obwohl die Fixkosten für die Eltern gleich bleiben.

Der Bundesrat hat auf Drängen der Behindertenverbände vorgeschlagen, dass bei Spitalaufenthalten von einem Monat die Leistungen künftig weiter bezahlt werden. Diese Lösung hätte allerdings ausgerechnet jenen Eltern mit schwerstbehinderten Kindern nur wenig geholfen.Denn Kinder mit schweren Geburtsgebrechen müssen immer wieder längere Zeit ins Spital.

Die Kommission hat deshalbauf Antrag von Benjamin Roduit(CVP) beschlossen, dass Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag auch nach 30 Tagen Spitalaufenthalt weiter bezahlt werden, wenn das Spital jeweils nach Ablauf eines Monats bestätigt, dass zur Pflege des Kindes die Präsenz der Eltern im Spital notwendig ist.