Fehlende Lobby fürs hindernisfreie Bauen

(Zuger Woche)

Das hindernisfreie Bauen ist heute selbstverständlich. Dies denken die meisten Personen. Doch dem ist leider nicht so. Ein Beispiel ist die kürzlich erfolgte Revision des Bau- und Planungsgesetzes im Kanton Zug.

CVP Seit Anfang 2019 ist das revidierte Bau- und Planungsgesetz in Kraft. Mit der Revision wurden baurechtliche Vorgaben im Kanton Zug vereinheitlicht.Die Vereinheitlichung macht Sinn, denn zuvor galten in den verschiedenen Gemeinden zum Teil unterschiedliche Vorgaben, was es für die Bauherrschaften nicht einfach machte.


Manuela Leemann, CVP Kantonsrätin Zug

 

Unbefriedigend und ärgerlich ist aber die Umsetzung der Vereinheitlichung im Bereich des hindernisfreien Bauens. Neu gelten nur noch die kantonalen Vorgaben zum hindernisfreien Bauen, die Gemeinden dürfen keine weitergehenden Anforderungen mehr verlangen. Dies bedeutet eine Schwächung des hindernisfreien Bauens. Z.B. mussten vor 2019 in neun Gemeinden bei Arealbebauungen sämtliche Wohnungen «anpassbar» ausgestaltet werden, neu muss nur noch die Mehrheit der Wohnungen «anpassbar» sein. Folglich werden künftig weniger Wohnungen so erstellt, dass sie bei Bedarf hindernisfrei angepasst werden können. Wie kann es heutzutage noch zu solchen Verschlechterungen kommen? Einerseits fehlt der Einbezug von Fachorganisationen. Weder Pro Infirmis, noch Pro Senectute oder der Seniorenverband wurden im Vernehmlassungsverfahren eingeladen, zu den Änderungen Stellung zu nehmen.

Andererseits fehlt eine Behinderten- und Alterslobby. Die Klimabewegung zeigt in eindrücklicher Weise den Einsatz einer bestimmten Bevölkerungsgruppe für ein Anliegen. Dies fehlt im Alters- und Behindertenbereich. Die Direkt-Betroffenen sind vor allem ältere,kranke und behinderte Personen, also Personen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Beschwerden oft nur beschränkt für ihre Anliegen einsetzen können. Es liegt daher an der Gesellschaft und der Politik, die Anliegen von älteren, kranken und behinderten Personen auch ohne Lobby geltend zu machen und zu berücksichtigen.