Für eine bessere Anerkennung der Angehörigenbetreuung

(redcross.ch)

Die Anfang dieses Jahres neu gegründete «Nationale Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige» weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung hin. Zu den fünf Gründungsmitgliedern gehört auch das SRK.


1,9 Milionen Menschen in der Schweiz unterstützen, betreuen und begleiten täglich ein Kind oder eine erwahsene Person.

 

Die Mitglieder der Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige (IG-Betr. Angehörige) sind in ihrer täglichen Arbeit mit den Herausforderungen der Angehörigenbetreuung und -pflege konfrontiert und unterstreichen die Notwendigkeit einer starken Positionierung im Hinblick auf die bis zum 16. November laufende Vernehmlassung. Insgesamt befürworten die Mitglieder der IG-Betr. Angehörige die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen, beurteilen sie aber als unzureichend.

Freiwillig betreuen und pflegen
Wenn eine schwere Krankheit oder eine Behinderung nahestehende Personen trifft, sind die Angehörigen der betroffenen Person an vorderster Front gefordert. Dies sind die betreuenden und pflegenden Angehörigen, ohne die unsere Gesellschaft nicht überlebensfähig wäre. Die Angehörigen von Personen, die an einer schweren oder chronischen Krankheit oder an einer Behinderung leiden, sehen sich in der Pflicht, die Betroffenen zu begleiten und mitunter auch zu pflegen. Sie tun dies freiwillig, setzen dabei aber oftmals ihr eigenes inneres Gleichgewicht und ihre Gesundheit aufs Spiel.

Zahl der betreuenden Angehörigen nimmt weiter zu
Insgesamt 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz – oder 35% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren – unterstützen, betreuen und begleiten täglich ein Kind oder eine erwachsene Person. Ihre Zahl dürfte aufgrund der Alterung der Bevölkerung in Zukunft weiter ansteigen.

Für die fünf Gründungsmitglieder der IG-Betr. Angehörige stehen wir bei der Bewältigung dieser Herausforderung noch ganz am Anfang, und weitere Massnahmen auf Bundesebene sind zwingend erforderlich.

– Die IG begrüsst das Engagement des Bundesrates und seine Absicht, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit (Betreuung und Pflege) der betreuenden und pflegenden Angehörigen zu unterstützen, und befürwortet die vorgeschlagenen Massnahmen;
– Die IG wünscht, dass die Betreuerinnen und Betreuer von behinderten Personen bei den beiden Urlaubsarten nicht ausgeschlossen werden, und verlangt, dass andere alltägliche Situationen im Massnahmenpaket des Bundes besser berücksichtigt werden;
– Die IG wird auf die Lücken in diesem ersten Massnahmenpaket hinweisen, insbesondere auf das Fehlen eines Erholungsurlaubs für alle betreuenden und pflegenden Angehörigen sowie von Betreuungszulagen; diese Lücken sind Gegenstand von zwei parlamentarischen Initiativen, die vom Parlament überwiesen wurden.

Weiterführende Informationen

– Dossier IG betreuende und pflegende Angehörige (pdf)
– Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern