Genf setzt einstarkes Zeichen

(Neue Zürcher Zeitung)

Behinderte Menschen dürfen aufkantonaler Ebene künftig wählen

mri. Im Kanton Genf dürfen Menschen mit einer intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigung künftig wäh-len. Die Stimmbevölkerung hiess eine entsprechende Verfassungsänderung am Sonntag mit einer grossen Mehrheit von 74,8 Prozent gut.

Mehr als 1200 Personen erlangen damit ihre politischen Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene, das sind 0,5 Prozent der Wählerschaft. Als erster Kanton setzt Genf damit eine Bestimmung der Behindertenrechtskonvention der Uno um.

Nach Meinung der Kantonsregierung hat dies eine symbolische Bedeutung für Genfals europäischen Uno-Sitz. Behindertenorganisationen hoffen, dass andere Kantone und der Bund nach dem deutlichen Ja aus Genf rasch nachziehen.

Ähnliche Vorstösse planen bereits die KantoneWaadt, Wallis und Neuenburg.

Die Vorlage wurde nur von SVP und Jungfreisinnigen abgelehnt. Sie befürchteten Wahlfälschungen, indem Angehörige anstelle von Menschen mit geistiger Behinderung abstimmen könnten.