Gesetzlich verbindliches Leitbild „Leben mitBehinderung“ des Kantons Solothurn

(Der Weg / Mitgliedermagazin SBV)

Nach einem 2004 vom Solothurner Regierungsrat verabschiedeten Leitbild und Handlungskonzept für Menschen mit Behinderungen hat das kantonale Amt für soziale Sicherheit 2018 zwecks Erarbeitung eines neuen Leitbilds „Leben mit Behinderung“ eine Fachkommission eingesetzt, die bis etwa Mitte 2019 gesetzlich verbindliche Leitsätze formulieren soll. Nebenanderen Institutionen der Betroffenen wie Pro Infirmis und diversen Fachexperten involviert ist mit Thomas Biedermann auch die regionale Interessenvertretung der SBV-Sektion Aargau-Solothurn. Erklärte LeitbildZiele sind Massnahmen im Zeichender Gleichstellung behinderter undnicht behinderter Menschen, die den Paradigmenwechsel von Integration zu Inklusion unterstützen und die Sensibilisierung der Gesellschaft stärken, vor allem aber die Umsetzbarkeit auf institutioneller und politischer Ebene gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), UNO-BRK und kantonalem Sozialgesetz garantieren.
(rer)