Gewerbeverband gegen Verschärfung

(Aargauer Zeitung / Fricktal)

Der Basler Gewerbeverband wehrt sich gegen die Einführung eines kantonalen Behindertenrechtegesetzes. Die Regierung hat einen Gegenvorschlag zur kantonalen Initiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» in die Vernehmlassung geschickt. Basel-Stadt soll als einer der ersten Kantone ein umfassendes Rahmengesetz im Bereich der Behindertengleichstellung erhalten.

Der Gewerbeverband befürchtet eine «bürokratische Einzelfallkontrol- le zulasten der KMU-Wirtschaft». Darauf würden einige Passagen im regierungsrätlichen Bericht hinweisen. So könnte ein Restaurant beispielsweise dazu verpflichtet werden, seine Speisekarte in Brailleschrift anzubieten, schreibt der Gewerbeverband. Ein Negativbeispiel in Sachen «verhältnismässigem Vollzug» stelle die Umsetzung des Behindertengesetzes bei der Ausgestaltung von öV-Haltestellen dar, «was hiermit als warnendes Beispiel dienen soll». Vor allem wehrt sich der Gewerbeverband aber auch gegen eine erneute «hoch dotierte kantonale Fachstelle». Eine solche sei 2015 vom Grossen Rat abgeschafft worden und solle nun mit ausgebautem Pflichtenheft und Personalaufwand wieder eingeführt werden.

Ohnehin verfüge Basel-Stadt im interkantonalen Vergleich schon heute über sehr weitgehende Schutzbestimmungen im Bereich der Behindertengleichstellung. Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes erwähnt der Gewerbeverband das kantonale Baugesetz, welches sehr detaillierte Anforderungen an das behindertengerechte Bauen stelle. (BZ)