Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

(P.S.Zeitung)

Am 11. Januar lud die SP9 zu einem Anlass ein, der sich dem Thema Wohnen und Arbeiten mit einer Behinderung in der Stadt Zürich widmete. Stadtpräsidentin Corine Mauch stellte die Aktivitäten und Pläne der Stadt vor und setzte ihren Bericht unter den Leitgedanken «Zürich, Stadt für alle». P.S. druckt eine gekürzte Version ihrer Rede ab.

Für Menschen mit Behinderungen sind Verbesserungen nach wie vor notwendig. Oft sind es die Umgebung, die Gegebenheiten, die eine Behinderung für die betroffenen Personen darstellen. Der Grundsatz muss darum heissen: Menschen darf infolge, ihrer Einschränkung kein Nachteil entstehen.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist nicht nur ein Wunsch von Gesellschaft und Politik. Sie ist im Gesetz festgeschrieben. Bundes- und Kantonsverfassung sowie das Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO Behindertenrechtskonventan sind die rechtlichen Grundlagen. Sie verpflichten auch den Zürcher Stadtrat, die entsprechenden
Massnahmen zu ergreifen, um dieBenachteiligungen zu beseitigen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Menschen mit Behinderung sind gleichberechtigt und müssen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.

Eine Anlaufstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Der Stadtrat von Zürich hat in der Perode von 2010 bis 2014 die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu einem Schwer punkt gemacht. Drei Mitarbeitende aus drei Departementen waren für die Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zuständig. Dieses Modell wurde weiterentwickelt und heute darf ich Ihnen mitteile dassseit dem 1. November 2017 zwei Beauftragte für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beim Stab der Stadtpräsidentin eine zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle bilden. Sie sind einerseits Kontaktstelle für die Abteilungen der Stadtverwaltung und andererseits für die Bevölkerung der Stadt Zürich, für Verbände und Institutionen.

Welche Bereiche stehen im Fokus?

Grundsätzlich besteht der Auftrag der Stelle darin, die Sicherstellung des barrierefreien Zugangs zu öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, öffentlichem Verkehr, Dienstleistungen und zur politischen Partizipation weiter voranzutreiben. Im baulichen Bereich geht es dabei nicht nur um Neubauten. Die Stadt ist verpflichtet, auch bei bestehenden Bauen und Anlagen Hindernisse zu beseitigen. Verhältnismässigkeit und Wirtschaft lichkeit sind dabei zu beachten. Die städtische Fachstelle Hindernisfreies Bauen berät Bauwillige und stellt sicher, dass Neubauten und Umbauten so realisiert werden, dass die verschiedensten Bedürfnisse abgedeckt sind Dabei geht es nicht nur um den stufenlosen Zugang, sondern auch um die Zugänglichkeit für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung. Pro Jahr begleitet die Fachstelle über 2000 Bauvorhaben im Stadtgebiet. Auch neue Wohnungen müssen hindernisfrei sein, auf jeden Fall bei Bauten ab acht Wohnungen.

Die Barrierefreiheit von öffentlichen Anlagen steht ebenfalls auf dem Programm. Wir beginnen mit den Friedhöfen und über prüfen sie auf ihre Zugänglichkeit, um allfällige Verbesserungen vorzunehmen. Da die Stadt Herrin über viele Gebäude und Anlagen ist, sind wir froh um Hinweise, wenn Ihnen irgendwo auffällt, dass Verbesserungen nötig sind.

Arbeit ist für alle Menschen wichtig,ob sie nun mit einer Behinderung leben oder nicht. Beschäftigung trägt zum Wohlbefinden bei. Die Stiftung RgZ, bei der wir heute zu Gast sind, geht mit gutem Beispiel voran. Für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bietet sie einen Ausbildungsplatz oder einen geschützten Arbeitsplatz und damit eine sinnvolle Beschäftigung ohne Leistungsdruck an.

Auch die Stadt als Arbeitgeberin muss und will ihren Beitrag leisten. Bei der letzten Erhebung, 2014, waren in der ganzen Verwaltung 2,6 Prozent der Lernenden Jugendliche mit Behinderung. Bei den Festangestellten lag die Quote unter einem Prozent. Die Zahl der Angestellten mit Behinderung soll also generell erhöht werden. Auch hier wartet eine wichtige Aufgabe auf die Beauftragten. Sie werden mit den städtischen Personalabteilungen den Austausch suchen, um einerseits Ziele zu definieren, aber auch um zu beraten und zu unterstützen, damit das Arbeiten bei der Stadt Zürich auch mit einer Behinderung vermehrt möglich ist.

Beim öffentlichen Verkehr konnten wir im Vergleich zu anderen Regionen sehr gute Fortschritte erzielen. Dies gilt sowohl für den ZVV wie auch für die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich. Hier setzt sich eine Fachkommission für die hindernisfreie Mobilität ein. Selbstverständlich werden neu auch die zwei städtischen Beauftragten von der Kommission einbezogen.

Zürich, Stadt für alle.
Nicht zuletzt ist die Sensibilisierung der städtischen Angestellten und der Bevölkerung von Bedeutung. Es soll selbstverständlich
werden, dass sich alle Personen am öffentlichen Leben beteiligen, ungeachtet ihrer individuellen Situation. Menschen mit Behinderung sollen sich in der Öffentlichkeit unbehindert bewegen können. Wer sichtbar ist, trägt zur Sensibilisierung bei. Ein gutes Beispiel auch hier für ist die Stiftung RgZ, die viel für die Integration ihrer Klientinnen und Klienten in die Gesellschaft tut. Mit ihren vielfältigen Dienstleistungen wie ihrem öffentlich zugänglichen Restaurant und vor allem mit ihrem Standort mitten im Quartier Altstetten ermöglicht die Stiftung RgZ schliesslich Begegnungen. Wir werden darauf aufmerksam, dass nicht alle Menschen gleich sind und schärfen unser Bewusstsein für Menschen mit anderen Fähigkeiten und Bedürfnissen.

Ich freue mich, dass die Stadt Zürich die Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit dieser Anlauf und Koordinationsstelle vorantreibt. Wir werden zeitnah über ihr konkretes Arbeitsprogramm informieren. Unser Ziel ist, dass die Stadt Zürich auch für Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung zu einer der attraktivsten Städte wird. Informationen und Kontakt: www.stadt-zuerich.ch/barrierefrei

STIFTUNG RGZ

Die Stiftung RgZ unterstützt die Entwicklung, Lebensgestaltung und soziale Integration von Menschen mit Bewegungsauffälligkeiten, Entwicklungsbeeinträchtigungen, geistiger oder mehrfacher Behinderung, ungeachtet des Schweregrades. Sie führt neun Frühberatungs- und Therapiestellen für Kinder, zwei Heilpädagogische Schulen, zwei Tagesstätten, eine geschützte Werkstätte, ein Restaurant, sechs sozialpädagogisch betreuteWohnungen und ein Wohnheim für Erwachsene.
www.stiftung-rgz.ch