Haltekanten müssen nicht generell hoch sein

(Basler Zeitung)

Der Kanton hält an der für Velos gefährlichen Bauweise fest, obwohl der Bundesrat Teilerhöhungen erlaubt.


Links die Schienen, rechts der Randstein. Velofahrer sind bei behindertengerechten Haltestellen gefährdet. Foto Pino Com Foto Pini Covino

 

Von Martin Regenass
Basel. Für Velofahrer und Fussgänger sind die neu behindertengerecht ausgestalteten Tramhaltestellen wie an der Elisabethenstrasse oder an der Greifengasse ein Übel. Wie LDP-Grossrat Raoul I. Furlano in einem Vorstoss an die Regierung schreibt, hätten Fussgänger Mühe mit der ungewohnten Höhe beim Überqueren der Fahrbahn. «Es besteht Sturzgefahr und zahlreiche Unfälle sind bereits geschehen.»

Auch bei den Velofahrern hätten die durchgehend erhöhten Haltestellenkanten gemäss Furlano bereits zu zahlreichen Stürzen geführt. «Für Velos ist der Abstand zwischen der Kante der Haltestelle und der Schiene sehr klein.»

Furlano fragt nun die Regierung an, ob sie bereit sei, ihre bestehende Praxis mit den hohen und durchgehenden Haltestellenkanten zu ändern und die Perrons im Sinne des Bundesrats anzupassen. Die Landesregierung hat auf eine Anfrage des Basler LDP-Nationalrats Christoph Eymann geantwortet, dass eine Erhöhung der Haltestellenkanten nicht auf ganzer Länge der Perrons notwendig sei. «Wenn die Bedürfnisse der Velofahrenden nach Sicherheit die Interessen der mobilitätsein geschränkten Personen nach einem autonomen Ein- und Ausstieg an mehreren Fahrzeugtüren überwiegen, können Teilerhöhungen anstelle von Erhöhungen auf der gesamten Perronlänge realisiert werden.» Jede Haltestelle müsse grundsätzlich «bei mindestens einem Zugang pro Tramzug» den niveaugleichen Einstieg erfüllen.

Pro Velo froh um Vorstösse

Mit anderen Worten: Das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) könnte sogenannte «Kissen», eine Art Erhöhungen an einer Stelle der Tramhaltestelle, aufbauen. Dort könnten dann Leute mit einem Rollstuhl im Sinne des Behindertengleichstellungs- gesetzes autonom einfahren.

Bei Pro Velo beider Basel begrüsst man gemäss Geschäftsführer Roland Chretien die beiden Vorstösse: «Alt nativen sind schon in den damaligen Beratungen des Grossen Rates diskutiert worden, seither hiess es aber von seiten des Baudepartements immer, dass erstens alle Haltestellen und zweitens möglichst alle Türen rollstuhlgängig sein müssten.»

Für Velofahrer, so Chretien, wären deutlich kürzere Einengungen zwischen Schiene und Haltestellenkante schon mal positiv. «Besser wäre es, alle Kaphaltestellen so zu bauen, dass zwischen Randstein und Schienenrille auf der ganzen Länge mindestens 90 Zentimeter Platz blieben.» Bei Haltestellen, wie jener beim Kirschgarten in der Elisabethenstrasse sollte gemäss Chretien wegen des Gefälles und der schmalen Trottoirs ganz auf die Rollstuhlgängigkeit verzichtet werden. «Es wäre vertretbar, wenn hier, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, der Einstieg mit einer Rampe durch das Personal ermöglicht wird.»

In Basel beträgt der Abstand zwischen Haltestellenkante und Schienenkopf 72 Zentimeter, sagt Chretien. Davon seien wegen des Schienenkopfs und der Gummifüllung noch rund zehn Zentimeter abzuziehen. Den Velo-fahrern in der Elisabethenstrasse bleiben somit zwischen drohendem Einhängen mit dem Pedal an der hohen Kante und dem drohenden Hängenbleiben in der Tramschiene mit dem Vorderrad rund 65 Zentimeter.

Berner grosszügiger zu Velos

Etwas mehr Freiraum gewähren die Stadtberner den Velofahrern bei den Tramhaltestellen. Rolf Meyer, Medien- sprecher von Bernmobil: «Bei Haltestellen mit Veloverkehr beträgt der Abstand zwischen Perron Haltekante und Schiene 1,40 Meter. Bei Haltestellen ohne Velofahrer sind es 1,22 Meter.» Im Gegensatz zu den Trams in der Region Basel setzt Bernmobil aller-dings auf Trams mit Schiebetritten bei den Türen, um die Distanzen zu den Perron-Haltekanten zuüberwinden. Meyer: «Diese Lösung mit den Schiebtritten ist genau wegen der Velofahrer zustande gekommen. Wir haben bemerkt, dass sich die Velofahrer unsicher fühlen und haben daher eine Kompromisslösung geschaffen.»

Auch bei den Verkehrsbetrieben Zürich gibt es eine Lösung mit Schiebetritten. In Basel haben die BVB diese Variante offensichtlich verpasst.

Bern kennt keine nur teilweise erhöhte Haltestellenkanten. Diese würden auf der ganzen Länge auf 27 Zentimeter angehoben. Meyer: «Wir registrieren viele Leute mit Kinderwagen. Da möchten wir an jeder Türe den niveaugleichen Einstieg ermöglichen, sonst gibt es an der Türe mit der Erhöhung ein Gedränge und die Abfertigung erfolgt nicht speditiv.»

Wie es auf Anfrage heisst, hält auch das BVD nichts von solchen teilweisen Erhöhungen. BVD-Sprecherin Nicole Stocker widerspricht der Aussage des Bundesrats, wonach im Minimum eine Tramtüre pro Station behindertengerecht ausgestaltet sein müsste: «Gemäss den rechtlich bindenden Grundlagen ist grundsätzlich jede Haltestelle auf der gesamten Länge niveaugleich zu gestalten.» Zwar seien begründete Abweichungen davon möglich, allerdings nur bei einzelnen Haltestellen.

Zudem würden die sogenannten Kissen, also die einzelnen Erhöhungen bei den Tramhaltestellen, laut Stocker «im Minimum 13 Meter lang und 27 Zentimeter hoch». Hinzu käme eineschiefe Ebene auf beiden Seiten, was ein solches Kissen im Minimum auf 20 Meter verlängern würde.

Das subjektive Sicherheitsgefühl eines Velofahrers sei gemäss Stocker bei einem solchen Kissen kaum grösser als bei einer durchgehend hohen Haltekante. «Im Gegenteil würde es die Velofahrer dazuverleiten, mitten in der Haltestelle zwischen die Schienen zu wechseln.» Stocker: «Für Passagiere auf dem Perron und die restlichen Fussgänger ist ein Kissen jedoch aufgrund des eher unkomfortabel und birgt bei Unachtsamkeit gar eine Stolpergefahr.

Beschwerliche Umwege für Ältere

Anders sieht das Andreas Stäheli, Geschäftsführer von Fussverkehr Region Basel. Er spricht bei den 27 Zentimeter hohen und für 42 Meter lange Trams ausgebildeten Haltestellenkanten von einem «Riegel». «Gewisse mobilitätse inge schränkte Leute können die Strassenseite bei solchen Tramhaltestellen nicht wechseln», sagt Stäheli. So müssten zum Beispiel ältere Menschen um die ganze Haltestelle herumgehen, da sie die 27-Zentimeter-Stufe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr überwinden können. «Das ist ein Punkt, den es bei der Planung zu beachten gilt. Aus unserer Sicht müsste man die Haltestellenkanten nicht zwingend auf der ganzen Länge erhöhen», sagt Stäheli.

Das Bau- und Verkehrsdepartement will gemäss Stocker bei jeder Haltestelle vor Ort prüfen, welches die beste Lösung ist. «Deshalb wird die Teilerhöhung in Basel nicht als Standardlösung eingesetzt.»