Höhere IV-Renten für viele Mütter

Bundesrat Viele IV-Rentnerinnen und -Rentner, die Teilzeit arbeiten, erhalten ab kommendem Jahr eine höhere Rente. Ihr Invaliditätsgrad wird neu berechnet. Manche Personen haben dadurch neu Anspruch auf eine Rente.

Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten für die IV von rund 35 Millionen Franken im Jahr.
Der Bundesrat hat gestern eine Verordnungsänderung im Bereich der Invalidenversicherung (IV) beschlossen und auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. Er hält dazu fest, das neue Berechnungsmodell verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht dabei um die Festlegung des Invaliditätsgrades von Personen, die Teilzeit arbeiten. Bei ihnennwird die gesundheitliche Einschränkung im Beruf und im Haushalt separat ermittelt. Dabei wird heute die berufliche Teilzeitarbeit überproportional berücksichtigt. Dies führt in der Regel zu tieferen Invaliditätsgraden und damit zu tieferen Renten.

Hausarbeit stärker gewichten
Betroffen sind vor allem Frauen, die nach der Geburt von Kindern ihr Arbeitspensum reduzieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Berechnungsmethode deshalb als diskriminierend bezeichnet. Neu werden nun die gesund heitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit und jene in der Haus- oder Familienarbeit gleich stark gewichtet. Zurzeit beziehen 16200 Personen eine Rente, die mit der neuen Be rechnungsmethode steigen könnte. Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten für die IV von rund 35 Millionen Franken im Jahr. Die laufende Sanierung und Entschuldung der IV wird sich laut dem Bundesrat dadurch nur um wenige Monate verzögern. Die IV-Stellen prüfen von Amtes wegen alle laufenden Teilrenten, die nach der bisherigen, «gemischten» Methode berechnet worden sind. Eine allfällige Erhöhung der Rente wird ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Die Änderung führt auch dazu, dass manche Personen neu einen Anspruch auf eine Rente haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit der bisherigen Berechnungsmethode einen IV- Grad von unter 40 Prozent erreichten und mit der neuen auf über 40 Prozent kommen. In diesen Fällen erfolgt aber keine Prüfung von Amtes wegen. Die Betroffenen müssen selber aktiv werden und sich erneut bei der IV
anmelden. Es empfehle sich eine möglichst rasche Neuanmeldung bei der zuständigen IV-Stelle, schreibt das Innendepartement.

Wie viele Personen neu Anspruch auf eine Rente haben und zu welchen Mehrkosten dies führt, lässt sich laut dem Bund nicht vorhersehen. Er geht von einem Potenzial von etwa 800 bis 1000 Neurentnern aus. Das ergäbe Mehrkosten von 5 Millionen Franken.

Anspruch auf Viertelrente Neu Anspruch auf eine Rente hat zum Beispiel eine Person, die gesund ein Erwerbspensum von 50 Prozent mit einem Lohn von 30 000 Franken hatte und 50 Prozent im Haushalt übernahm. Mit gesundheitlicher Einschränkung ist sie noch 50 Prozent arbeitsfähig und im Haushalt zu 30 Prozent eingeschränkt. Die neue Berechnung ergibt in diesem Fall eine Gesamtinvalidität von 40 statt 15 Prozent. Somit erhält diese Person neuerdings eine Viertelrente.

Mehraufwand für IV-Stellen
In der Vernehmlassung habe eine überwiegende Mehrheit der Vorlage zugestimmt, schreibt der Bundesrat. Allerdings fürchten manche Teilnehmer – darunter zwölf Kantone – einen erheblichen Mehraufwand für die IV-Stellen.

Source: Bieler Tagblatt /sda