«Ich lebe jetzt. Und ich bin ungeduldig.»

(Faire Face)

Stefan Hüsler, Président Agile.ch, an das Bundesamt für Verkehr

Basel -4. September: An der 4. Tagung zum Behindertengleichstellungrecht standen die UNO- Behindertenrechts – konvention (BRK) und die Anpassung der SBB-Bahnhôfe und -züge im Mine punkt. Die Veranstaltung war ausverkauft. Unter den Teilnehmenden waren auch Mitglieder der ASPr: Erika Gehrig, Barbara Mouron und Franz Hânni.

Ausverkauft, trotz freien Plâtzen? Laut Dr. Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung bei Inclusion Handicap, sei die Obergrenze des Budgets für diese Veranstaltung erreicht. Im Schlusswort versprach Prof. Dr. Markus Schefer, der neu gewâhlte Schweizer Vertreter im BRK-Ausschuss, zwar eine nâchste, fünfte Ausgabe für 2019, was danach geschehe, sei jedoch nicht klar.

Rund 180 Teilnehmende haben sich in Basel eingefunden. Der Vormittag drehte sich um die UND- BRK, welche am 15. April 2014 von der Schweiz tifiziert wurde. Verschiedene Referentinnen und Referenten, darunter Stânderâtin Pascale Bruderer Wyss, widmeten sich dem Thema. Fazit: Seither ist wenig geschehen, speziell bei notwendigen Gesetzesanpassungen. Dies bestâtigte Prof. Dr. Arie Rimmermann von der Universitât Haifa in Israel auch für sein Land, jedoch kann er schon kleine Erfolge für Menschen mit einer Behinderung aus- weisen. Wichtig sei in den meisten Lândern der Paradigmenwechsel von Wohnen im Heim zu selbstbestimmtem Wohnen. Bis in zehn Jahren sollen in Israel keine Heime mehr für über vier Personen existieren. Seit 2016 seien bereits 600 Menschen mit einer geistigen Behinderung aus grossen Institutionen in kleine umgezogen.

Der Ruf der Schweiz

Die Schweiz habe im Ausland zwar ein gutes Ansehen bezüglich Menschenrechte, jedoch nicht bezüglich Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, hat Markus Schefer beim Lobbyieren für seine Kandidatur festgestellt, als er mit 200 Lândern in Kontakt getreten ist. Allgemein seien die Kantone gefordert. Seit dem 1. Januar 2000 seien sie in der Pflicht, entsprechende Gesetzesânderungen vorzunehmen. Mit dem Kanton Basel-Stadt habe ein einziger bisher ein Gesetzgebungsprotokoll vorgelegt. Der Kanton Freiburg hat im Oktober 2017 ein Gesetz über Menschen mit Behinderung genehmigt. Es fusst auf der Selbstbestimmung der Betroffenen. Der im Rollstuhl sitzende Nationalrat Christian Lohr fasste am Schluss der Tagung passend zusammen: «Sie müssen die richtigen Leute in die kantonalen Regierungen wâhlen.»

Das immer noch gültige Schlusswort hat jedoch schon letztes Jahr unser ehemaliger Prâsident Mathis Spreiter gesprochen, als er in seinem Bericht zur Tagung Behindertengleichstellungsrecht 2017 geschrieben hat: «Persônlich ist mir aufgefallen, dass die prâsentierten Aktivistinnen und Aktivisten der Gleichstellung ohne Ausnahme mit Studienabschlüssen glânzen. Auch jene mit sichtbaren Behinderungen. Ich zweifle nicht an den ehrlichen Absichten. Mir scheint aber, dass wir es uns als Betroffene zu leicht machen, wenn wir die Elite für uns arbeiten lassen. Das gibt der Gleichstellung den Anschein eines Geschenkes. Sie ist aber ein Recht.»

100%-ig hindernisfreie Züge und Bahnhôfe nie bei 100%

Am Nachmittag sorgte der Vortrag von einem Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) für ein Murren bei den Anwesenden. Gemâss Behindertengleichstellungsgesetz müssten bis Ende 2023 aile Bahnhôfe und Bushaltestellen inkl. Fahrzeuge barrierefrei sein, was seit nunmehr 20 Jahren bekannt ist. Der anwesende Vertreter des Bundes ist der Programmleiter für die Umsetzung der Eisenbahninfrastruktur und berichtete über sein Fachgebiet. 1800 Bahnhôfe wurden beurteiit. 2016 konnten 64% der behinderten Reisenden ihre Reise barrierefrei absolvieren und insgesamt 35% aller Bahnhôfe waren angepasst. Ziel des BAV ist, im Jahr 2023 75% der Bahnhôfe angepasst zu haben und 85% der Reisenden Barrierefreiheit zu ermôglichen – dies mit baulichen Massnahmen. Dierestlichen Prozente sollen mit Ersatzmassnahmen wie Hebeliften erfüllt werden. Mindestens ein Zug pro Stunde im Fernverkehr soli barrierefrei sein, der Regionalverkehr sei hingegen schon heute o.k.

PS. Von den Bushaltestellen ist bisher erst ein kleiner einstelliger Prozentbetrag umgebaut worden. Dieses wird auf kantonaler Ebene geregelt.
Morio Corpataux, Ressortleitung Kommunikation,
Polio- und Post -Polio- Syndrom ASPr-SVG I Polio.ch