Invalidenversicherung – Medienmitteilung 20 April 2018

(parlament.ch)
Medienmitteilung 20 April 2018

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenstimme auf die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) eingetreten war, nahm sie die Detailberatung auf und folgte mit ihren Anträgen der Linie des Bundesrates. Mit 14 zu 7 Stimmen heisst sie ein zentrales Element der Reform gut, nämlich den Ausbau der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung von Versicherten, Arbeitgebern, Ärztinnen und Fachpersonen der Schule (Art. 3a).

Um Jugendlichen beim Einstieg ins Berufsleben besser zu helfen, unterstützt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen die Möglichkeit, bereits Jugendliche ab 13 Jahren bei der Invalidenversicherung (IV) zu melden (Art. 3abis Abs. 1bis Bst. a). Mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist sie einverstanden damit, dass der IV auch Personen gemeldet werden, die zwar noch nicht arbeitsunfähig sind, aber von einer Arbeitsunfähigkeit bedroht sind (Art. 3abis Abs. 1bis Bst. b). Sie beauftragte die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung aufzuzeigen, welche Auswirkungen zu erwarten wären, wenn IV-Renten erst ab 30 Jahren gewährt würden.