IV-Detektive dürfen Peilsender nutze

Ständerat für umstrittene Überwachung von mutmasslichen Betrügern

For. Bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug dürfen Detektive künftig auch Mittel einsetzen, die sonst nur für die Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst zulässig sind. Dazu gehören GPS-Peilsender. Der Ständerat hat aber, im Unterschied zur vorberatenden Kommission, eine Sicherung eingebaut: Ein Richter muss vorab den Einsatz von solchen technischen Instrumenten zur Standortbestimmung genehmigen. Der Entscheid war am Donnerstag in der kleinen Kammer umstritten. Der Bundesrat war gegen die Zulassung von solchen Instrumenten. Sozialminister Alain Berset wies auf den Schutz der Privatsphäre und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit hin.

Da die Regeln nicht nur für die Invalidenversicherung, sondern auch für die AHV sowie die Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung gälten, seien potenziell mehrere Millionen Menschen betroffen. Zudem ist laut Berset nicht klar, welche technischen Mittel erlaubt sind. Auch die Überwachung mit Drohnen könnte eine Option werden. Die Gegner stellten sich nicht grundsätzlich gegen die Missbrauchsbekämpfung.

Doch diese habe unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze zu erIgen. Die Befürworter begründeten en Rückgriff auf technische Mittel zur Überwachung damit, dass es nicht um Kavaliersdelikte gehe,sondern um Betrug an den Sozialversicherungen und damit an der Allgemeinheit. GPS-Peilsender seien notwendig, um Personen lokalisieren zu können. Nach Auskunft von IV-Stellen gebe es Personen, die nie an ihren Wohnorten anzutreffen seien. Umstritten war auch, von welchen Orten aus die Verdächtigen überwacht werden dürfen. Die Ratslinke scheiterte mit ihrem Antrag, den Perimeter auf allgemein zugängliche Orte einzuschränken.

Source: Neue Zürcher Zeitung