IV fällt mit jedem vierten Fall durch

(ZentralschweizamSonntag)

Luzern Gerade mal die Hälfte aller IV-Entscheide sind 2017 noch vom Kantonsgericht voll gestützt worden. Ein Experte erklärt dies damit, dass das Bundesgericht mehrfach die Spielregeln geändert hat.

Die Chancen, mit einer Beschwerde gegen einen IV-Entscheid vor dem Kantonsgericht Luzern durchzukommen, sind statistisch gesehen gut. Dieses hat seit 2014 in jedem vierten IV-Fall den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben. Jeder fünfte Fall wurde zur weiteren Abklärung an die IV- Stelle zurückgewiesen. Gemäss Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskassen, ist diese hohe Rückweisungsquote ein schweizweites Phänomen. Er macht dafür zwei Ursachen aus. Zum einen ist die Zahl der Fälle seit 2014 aufgrund der 6. IV-Revision angestiegen: Viele Rentenansprüche mussten überprüft werden, weshalb die Fallzahlen massiv angestiegen sind. Das zeigt sich auch am Bundesgericht: Über 750 IV-Fälle hat dieses im letzten Jahr entschieden. Kein anderer Bereich im Sozialversicherungsrecht führt zu derart hohen Fallzahlen. Der zusätzlichen Arbeitslast sei aber in vielen Kantonen nicht mit zusätzlichen personellen Ressourcen Rechnung getragen worden – mit dem Resultat, dass man unterdotiert sei.

Der zweite Punkt seien Änderungen der Rechtsprechung durch das Bundesgericht. «Wenn sich die Spielregeln ändern, hat das Rückwirkungen auf alle Fälle, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig sind», so Dummermuth. Mit der Folge, dass die geänderte Rechtsprechung in den höheren Instanzen zum Tragen kommt. Das Ganze kann zu einer Verlängerung der Verfahren führen, wie ein aktueller Fall zeigt: Eine Luzernerin kämpfte sechs Jahre, bis ihr doch noch eine volle IV-Rente zugesprochen wurde. (red)