IV-Renten erst ab 30 Jahren

(Basler Zeitung)

Nationalratskommission interessiert sich für mögliche Auswirkungen.

Bern. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) will wissen, welche Auswirkungen zu erwarten wären, wenn IV-Renten erst ab dem Alter von 30 Jahren gewährt würden. Sie hat die Verwaltung beauftragt, ihr dazu Informationen vorzulegen. Dies hat sie im Rahmen der Beratungen zur geplanten IV-Revision geschlossen. Bereits in der Vernehmlassung hatten der Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband sowie die SVP und die FDP gefordert, dass Menschen unter 30 keine IV-Rente, sondern ein befristetes Taggeld erhalten.

Sozialminister Alain Berset sagte nach der Vernehmlassung, der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass ein solches System mehr kosten würde. Auch der Bundesrat möchte verhindern, dass schon Kinder und Jugendliche eine IV-Rente erhalten. Dies will er aber auf anderem Weg erreichen. Er will im Gesetz verankern, dass eine Rente erst zugesprochen wird, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft sind. Die IV soll Instrumente schaffen, um Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen im Übergang von der Schule zur beruf- lichen Ausbildung zu unterstütze.

Die Kommission hat erste Entscheide zu diesen Vorschlägen gefällt und ist auf der Linie des Bundesrats geblieben. Mit 24 zu 7 Stimmen hiess sie den Ausbau der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung von Versicherten, Arbeitgebern, Ärztinnen und Fachpersonen der Schule gut. Mit 15 zu 7 Stimmen unterstützt sie die Möglichkeit, bereits Jugendliche ab 13 Jahren bei der IV zu melden. Sie ist damit einverstanden, dass der IV auch Personen gemeldet werden, die zwar noch nicht arbeitsunfähig, aber davon bedroht sind.

Mit der IV-Revision nimmt der Bundesrat auch einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem. Dieses würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit soll erreicht werden, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das nicht immer der Fall. Die Regierung schlägt vor, dass – wie heute – eine Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent
zugesprochen wird. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament am Ende versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich für 70 Prozent aus, der Ständerat für 80.SDA