Kinderrenten bei der IV sollen nicht sinken

(Neue Zürcher Zeitung)

Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) will die Renten der Kinder von IV-Rentnerinnen und -Rentnern nicht senken. Sie stellt sich damit gegen den Nationalrat.(sda) Der Entscheid der Kommission fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Nationalrat hatte mit 106 zu 66 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschlossen, die Kinderrenten um 25 Prozentzu senken – von 40 auf 30 Prozent der IV-Rente von Mutter oder Vater. Ausserdem sollte die Kinderrente in «Zulage für Eltern» umbenannt werden.Die Ständeratskommission lehnt beides jedoch ab.

Im Nationalrat hatten die Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien argumentiert, es dürfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten.Die Ständeratskommission hat nun die finanziellen Verhältnisse von Fami-lien mit und ohne Kinderrenten verglei-chen lassen. Dabei habe sich gezeigt,dass Familien mit Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Einkommen zur Verfügung hätten als vergleichbare Familien ohne die Sozialleistungen,schreibt sie.

Eine Kürzung der Kinderrenten sei somit nicht angebracht. Dies gelte umso mehr, als der geplante Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem einen Teil der Rentner finanziell schlechterstelle. Die Beschlüsse des Nationalrates mit stufenlosem Rentensystem und Kürzung der Kinderrente seien zu einschneidend.

Das stufenlose Rentensystem hiess die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen gut.Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen ihre Restarbeitsfähigkeit nutzen. Arbeit soll sich für IV-Bezüger injedem Fall lohnen. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.

Eine Vollrente soll – wie heute – ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Einen Antrag, erst ab einem Grad von 80 Prozent eine ganze Rente auszurichten, lehnte die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen ab. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament 2013 versenkt hatte, war diese Frage heftig umstritten gewesen. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.