Klage abgewiesen

(Walliser Bote)

STRASSBURG/GENF

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde eines Paraplegikers aus Genf nicht eingetreten. Das Gericht bleibt bei seiner bisherigen Praxis bei der Beurteilung von Diskriminierung und stützt somit den Entscheid des Bundesgerichts in Lausanne. Der Paraplegiker war bis an den EGMR gelangt, weil ihm 2008 ein nicht rollstuhlgängiges Genfer Kino aus Sicherheitsgründen den Zugang verwehrt hatte. Alle Schweizer Instanzen hatten die Diskriminierungsklage abgewiesen.Der Mann hatte sich beim inländischen Verfahren auf Artikel 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes berufen. Dieser besagt, Behinderte dürften aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden. Der EGMR hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festgehalten, aus dem vom Genfer angerufenen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts-konvention (EMRK), der ein Recht auf Privatleben vorsehe, könne nicht das Recht auf Zugang zu einem Kino abgeleitet werden.sda