Kommission gegen Altersgrenze bei der IV

(AWP – SozialeSicherheit)

Charlotte Walser

Auch Personen unter 30 Jahren sollen eine IV-Rente erhalten können. Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) lehnt es ab, eine Altersgrenze einzuführen. Vor kurzem hatte die Kommission mitgeteilt, eine Grenze in Betracht zu ziehen – nach dem Grundsatz «keine Rente unter 30». Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie sich nun dagegen ausgesprochen, den Vorschlag von der Verwaltung konkretisieren zu lassen. Offen ist, ob die Altersgrenze im Verlauf der Beratungen zur IV-Revision als Teil eines umfassenderen Konzepts wieder auf den Tisch kommt. Die Befürworter möchten damit die Anreize für junge Menschen verstärken, sich um die berufliche Eingliederung bemühen. Die Gegner gaben zu bedenken, es gebe auch psychisch Kranke, die beim besten Willen nicht erwerbsfähig seien.

Bei Reisekosten nicht sparen Weiter hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen beschlossen, dass die IV Reisekosten weiterhin nach den bisher geltenden Regeln vergütet werden sollen. Die Minderheit möchte bei den Reisekosten sparen, wie es in einer früheren, gescheiterten IV-Revision bereits zur Diskussion stand. Aus Sicht der Mehrheit würde das Familien mit behinderten Kindern treffen, die ohnehin schon stark belastet sind. Zudem liessen sich lediglich 6 Millionen Franken einsparen und nicht wie ursprünglich erwartet 20 Millionen Franken. Stufenloses Rentensystem Über andere Punkte muss die Kommission noch entscheiden. Mit der IV-Revision nimmt der Bundesrat auch einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem.

Dieses würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Die Regierung schlägt vor, dass – wie heute – eine Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament am Ende versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.