Kommission will Persönlichkeitsschutz der Versicherten stärken

(parlament.ch)

Medienmitteilung von 07. November 2018

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) will sicherstellen, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt und der Persönlichkeitsschutz gestärkt wird, wenn das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei den Versicherern Daten über alle Versicherten erhebt. Sie erarbeitete eine entsprechende Gesetzesänderung.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hiess die Kommission ihren Vorentwurf über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gut. Sie setzt damit die parlamentarische Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» (16.411; Eder) um. Gemäss dem Vorentwurf soll das BAG die Daten gruppiert erheben, damit einzelne Versicherte nicht identifiziert werden können. Nur unter genau definierten Voraussetzungen soll es anonymisierte Daten pro einzelnen Versicherten verlangen dürfen. Noch im laufenden Monat wird die Kommission das Vernehmlassungsverfahren eröffnen.

Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Individualdaten. Es nutzt diese Daten, um die generelle Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu überwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Um die Gründe des Kostenanstiegs besser zu verstehen, soll das BAG neu auch Individualdaten nach Art und Erbringer der medizinischen Leistungen erheben dürfen. Weitergehenden Plänen zur Datenerhebung will die Mehrheit der Kommission jedoch einen Riegel schieben. Eine Minderheit will solche Erhebungen zulassen, damit das BAG zusätzlich die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände überprüfen kann.

Im Zusammenhang mit der Datenthematik beschloss die Kommission einstimmig das Postulat «Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen». Sie will den Bundesrat beauftragen, eine Datenstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, die Transparenz in der OKP zu verbessern und wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung zu identifizieren.