Kritik an umstrittenen Vorgaben des Bunds im St. Galler Kantonsrat

(Schweizer Personalvorsorge Aktuell)

In einem Vorstoss aus dem St. Galler Parlament gibt es Kritik an den Leistungszielen des Bunds für kantonale IV-Stellen. So gelte im Kanton St. Gallen bei der «Rentenbestandsquote» die Vorgabe «halten oder senken». Jede kantonale IV-Stelle erhalte vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Leistungsziele in drei Kategorien, schrieb SP-Kantonsrätin Bettina Surber in ihrem Vorstoss. Der Anspruch aufeine IV-Rente sei gesetzlich verankert und könne nicht an eine Budgetplanunggeknüpft werden. Die Anzahl der Renten habe der Anzahl der Berechtigten zu fol-gen – «und keinen Quoten». Die Kantonsrätin will nun von der St. Galler Regierungwissen, seit wann das BSV Leistungsvorgaben definiere und ob sich die IV-StelleSt. Gallen zusätzlich eigene Sparziele gesetzt habe. (sda)