Leichte Sprache fördert das Vertrauen in Behörden

(be.ch)

Medienmitteilung; Regierungsrat

Informationen des Kantons sollen auch für Personen mit Leseschwierigkeiten zugänglich sein. Mit dem gezielten Einsatz von Leichter Sprache können Barrieren abgebaut werden. Der Regierungsrat analysiert in seinem Bericht an den Grossen Rat den Handlungsbedarf und schlägt das weitere Vorgehen vor.

Bis zu 20 Prozent der Erwachsenen haben Schwierigkeiten, Texte zu verstehen. Das kann durch kognitive Beeinträchtigungen, Lese- und Lernschwierigkeiten, das Bildungsniveau oder geringe Sprachkenntnisse bedingt sein. Um am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen, ist der Zugang zu Informationen des Kantons unerlässlich. Deshalb hat der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt zu prüfen, welche Teile des kantonalen Internetauftritts und Informationsmaterials in Leichter Sprache angeboten werden können.

Zielgruppengerecht informieren und kommunizieren

Wie einfach ein Text formuliert sein muss, um verständlich zu sein, hängt von der jeweiligen Zielgruppe ab. Bei Informationen, die sich an die gesamte Bevölkerung richten, sieht der Bericht den Einsatz von einfacher Sprache vor. Einfache Sprache besteht aus kurzen Sätzen mit einfachen Wörtern und aktiven Formulierungen. Diese Kriterien kommen beim neuen Internetauftritt des Kantons bereits zum Einsatz. Sie sollen in der Kommunikation künftig grundsätzlich berücksichtigt werden.

Zusätzlich schlägt der Regierungsrat vor, in gewissen Bereichen Leichte Sprache einzusetzen. Leichte Sprache richtet sich an Personen mit stärker eingeschränktem Textverständnis. Sie unterscheidet sich auch im Layout und der Schriftgrösse von «normal geschriebenen» Texten. Das «Übersetzen» von Informationen in die Leichte Sprache übernehmen Fachspezialistinnen und -spezialisten.

Der gezielte Einsatz von Leichter Sprache ist nach Auffassung des Regierungsrats sinnvoll, wo es wichtige Inhalte für die Zielgruppen verständlicher macht. Dies gilt beispielsweise für Informationen, die Leben und Gesundheit von Menschen betreffen: So stellt das Bundesamt für Gesundheit Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus in Leichter Sprache bereit. Auch Informationen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, sollen in Leichte Sprache übersetzt werden. Empfohlen wird die Leichte Sprache auch für Informationen in jenen wichtigen kantonalen Aufgabenbereichen, welche direkt die Rechte und die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger ansprechen, sowie zum Bildungssystem.

Umsetzung frühestens ab 2023

Die Zugänglichkeit und Verständlichkeit von Informationen soll im Gesetz über die digitale Verwaltung und der Revision des Informationsgesetzes aufgenommen werden. Neben der Bevölkerung profitiert auch die Kantonsverwaltung. So kommt es beispielsweise zu weniger Rückfragen, weil Anleitungen oder Formulare verständlicher verfasst sind. Eine leichte Zugänglichkeit und Verständlichkeit fördert zudem das Vertrauen in die Behörden und die Akzeptanz staatlicher Massnahmen.

Für Übersetzungen und das Bereitstellen des Webangebots in Leichter Sprache braucht es jedoch personelle und finanzielle Ressourcen. Die entsprechenden Mittel kann die federführende Staatskanzlei aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Krise frühestens ab dem Jahr 2023 budgetieren.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, vom Bericht Leichte Sprache im Kanton Bern . Kenntnis zu nehmen und den entsprechenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben. Der Grosse Rat wird den Bericht voraussichtlich in der Sommersession 2021 behandeln.