Mehr Geld für die Miete

(St. Galler Tagblatt)

Ergänzungsleistungen Seit 2016 gibt es im Kanton St. Gallen keine ausserordentlichen Ergänzungsleistungen mehr, mit denen höhere Mietkosten ausgeglichen wurden. Nach vielen Verzögerungen könnte nun die Lösung kommen.

Mit ausserordentlichen Ergänzungsleistungen wurden im Kanton St. Gallen Senioren und Behinderte unterstützt, die höhere Mieten bezahlen mussten, als eine Bundesregelung abdeckt, die seit 2000 nicht mehr angepasst worden war. Seither waren die Mietzinsen im Durchschnitt um rund 20 Prozent angestiegen.

St. Gallen gehörte zu den insgesamt sechs Kantonen, die aus eigenem Antrieb auf das Problem reagiert hatten: Statt Mieten bis zu 1100 Franken wie der Bund deckte der Kanton über ausserordentliche Ergänzungsleistungen Mietkosten bis 1467 Franken ab. 2013 wurden diese Leistungen aber vom St. Galler Kantonsrat im Rahmen eines Entlastungspakets gestrichen. Das Argument lautete damals, der Bund plane eine Anpassung der anrechenbaren Mietkosten, die St. Galler Lösung brauche es bald nicht mehr.

Die Massnahme war heftig umstritten. Mit einigen Anpassungen gelang es Regierung und Kantonsrat, die Behindertenverbände von einem Referendum abzuhalten. Die Behindertenverbände kritisierten dabei zwar eine Ungleichbehandlung zwischen den Senioren und Behinderten mit Besitzstandwahrung und denjenigen, die künftig ohne diese Zusatzleistung auskommen mussten, verzichteten aber auf weiteren Widerstand. Schon bald zeigte es sich, dass es bei der Bundeslösung zu Verzögerungen kommt. 2015 reichte die SP-Grüne-Fraktion im St. Galler Kantonsrat eine Motion ein und forderte darin einen Verzicht auf die Sparmassnahme, «bis die anrechenbaren Mietzinsmaxima vom Bund erhöht werden».

Die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrats winkten ab. Die Massnahme treffe wirklich niemanden mehr überraschend, sagte Regierungsrat Martin Klöti (FDP) 2016. Man könne sich darauf einstellen. Es stimme zwar, dass der Bund mit seiner Lösung auf sich warten lasse, sie sei aber in Aussicht gestellt. In Bern wurde allerdings weiter um die Revision der Ergänzungsleistungen gestritten. «Es dauerte sehr lange», sagte Peter Hüberli, der damals die Behindertenverbände als Sprecher vertrat.

Einigung zwischen den Räten

Ob es mit der Wartezeit wirklich vorbei ist, steht allerdings noch nicht fest. Am Dienstag hat sich nun aber der Nationalrat in der Differenzbereinigung der Revision der Ergänzungsleistungen mit Anpassungen bei den anrechenbaren Mietkosten einverstanden erklärt. Nach dem vom Ständerat unterstützten Vorschlag des Bundesrats würden bei den Ergänzungsleistungen die Mietkosten für Alleinstehende in der Stadt künftig bis zu 1370 Franken ausgeglichen. Für Agglomerationen würde der Satz von 1325 Franken und auf dem Land von 1210 Franken gelten. Damit könnten 86 Prozent der EL-Bezüger ihre Miete decken, hiess es in der Botschaft. Die Beträge lägen tiefer als jene der früheren ausserordentlichen Ergän- zungsleistungen des Kantons, stellt Hüberli fest. Noch immer könne die Vorlage scheitern, falls sich die Räte in anderen Punkten nicht einig würden. Kommt die Vorlage durch, rechnet er damit, dass die neuen maximal anrechenbaren Mietzinskosten ab 2019 oder 2020 gelten. (sda)