Mehr Geld für Haltestellen

(Südostschweiz / Bündner Zeitung)

Per 31. Dezember 2023 müssen die Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, behindertengerecht ausgestaltet sein.Dies betrifft auch die Haltestellen der Postautos und Ortsbusse. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern der Strasse, in den meisten Fällen sind dies die Gemeinden. Gemässder Bündner Regierung betrifft dies im Kanton rund 800 der gegen 2800 Halte-kanten, die noch umzubauen sind – miteinem Gesamtvolumen von bis zu 80 Millionen Franken.

Der Kanton hat nun entschieden, dieSubventionsbeiträge an die Gemeindenfür solche Sanierungen zu erhöhen.Dies hat die Regierung am 28. März mit-geteilt. Ende Juni 2019 haben die Ge-meinden nun Zeit, die Anzahl der um-zubauenden Bushaltestellen auf ihremGebiet bekannt zu geben.

Appell von Procap und Pro Infirmis Die Behindertenorganisationen Pro In-firmis und Procap Grischun haben gestern per Medienmitteilung an die Kommunen appelliert, die höheren Kantons-subventionen zu nutzen. Sie erwarten,dass die Gemeinden ihrer Pflicht zur Sa-nierung der Haltestellen bis Ende 2023 nach kommen und erwähnen sogarüber 4200 Bushaltekanten, die es zuüberprüfen gäbe. Umgebaut müssenzwingend alle Kanten werden, deren Nutzen für Menschen mit Behinderungen nach dem Umbau in einem akzeptablen Verhältnis zu den Umbaukostenstehen. (hape)