Mindestalter 30 für IV-Rente nicht weiterverfolgt

(Das Schweizer Parlament)
Medienmitteilung 18.Mai 2018

Die Kommission führte die Detailberatung über die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) weiter. Eingehend diskutierte sie über den Vorschlag, Menschen unter 30 Jahren grundsätzlich keine Rente der Invalidenversicherung (IV) zu gewähren mit dem Ziel, die Anreize zu verstärken, damit sich diese Menschen intensiv um eine berufliche Eingliederung bemühen; dabei sollten Ausnahmen bei bestimmten Geburtsgebrechen, Unfall- oder Krankheitsfolgen möglich sein. Wenn junge Menschen zu früh eine Rente erhielten, richte dies grossen menschlichen und volkswirtschaftlichen Schaden an, wurde argumentiert. Die Gegenseite räumte ein, dass eine Minderheit von jungen psychisch Kranken gemäss einer Studie zu schnell eine Rente erhalten habe. Deshalb müsse der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» von allen Beteiligten mit Engagement und genügend Ressourcen umgesetzt werden; es gebe aber psychisch Kranke, die beim besten Willen nicht erwerbsfähig und damit auf eine Rente angewiesen seien, wenn sie nicht sozialhilfeabhängig werden sollten. Die Einführung eines Mindestalters würde zudem neue Probleme schaffen, so etwa bei der Definition der zulässigen Ausnahmen. Mit 16 zu 9 Stimmen lehnte es die Kommission schliesslich ab, den Vorschlag «keine Rente unter 30» in dieser Form von der Verwaltung konkretisieren zu lassen. Offen blieb jedoch, ob er als Teil eines umfassenderen Konzepts, zu dem auch intensivere Eingliederungsmassnahmen gehören würden, wieder auf den Tisch kommt.

Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, dass die IV Reisekosten weiterhin nach den bisher geltenden Regeln vergütet. Die Minderheit wollte bei den Reisekosten sparen, so wie dies ursprünglich in der IV-Revision 6b diskutiert worden war (Art. 51). Die Mehrheit wies jedoch darauf hin, dass eine solche Sparmassnahme Familien mit behinderten Kindern treffen würde, die ohnehin schon stark belastet seien. Zudem liessen sich lediglich 6 Millionen Franken einsparen, und nicht wie ursprünglich erwartet 20 Millionen Franken. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen möchte die Kommission schliesslich sicherstellen, dass die IV auch die Behandlung von Geburtsgebrechen finanziert, die zu den seltenen Krankheiten gehören und bei denen die therapeutische Wirksamkeit deshalb noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden kann (Art. 14 Abs. 2).