Neuer Ärger mit IV-Gutachter

(Schaffhauser Nachrichten)

Der grösste Schweizer IV-Gutachter ABI steht einmal mehr in der Kritik – immerhin schreibt niemand so viele IV-Gutachtenwie die Basler Abklärungsstelle. Nun gehts um ihren Umgang mit hartnäckigen Anwälten.
Lucien Fluri.


Niemand schreibt so viele IV-Gutachten wie die Basler Abklärungsstelle ABI.BILD KEY

 

A-B-I: Für die einen sind dies nur drei Buchstaben. Für Schweizer Anwälte istdas ABI – kurz für: Ärztliches Begutachtungs-Institut Basel – durchaus ein Reizwort: Niemand schreibt so viele IV-Gutachten wie die Basler Abklärungsstelle. Ob jemand eine IV-Rente erhält oder nicht, hängt oft von der Einschätzung der Firma ab, die eine Marktmacht ist: Es gab Jahre, da schrieb sie mehr als jedes vierte komplexe Gutachten in der Schweiz. Das Problem: Die Firma steht seit Jahren in der Kritik. Denn Zahlen zeigen: Die Chance, dass das ABI eine Rente spricht, liegt tiefer als bei anderen Experten. Anwälte versuchten deshalb oft, das ABI als Gutachtenstelle abzulehnen.

Vergabe im Losverfahren

Nicht nur deshalb stand das ABI in den Schlagzeilen: 2018 änderte sich der Gutachtenmarkt fundamental,neue Anbieter drängten in den Markt: Das ABI verlor auf einen Schlag 50 Prozent der Einnahmen – und griff zu einem umstrittenen Trick, um Arbeit und Aufträge für die Gutachter sicherzustellen:Ein Vertrauter von ABI-Gründer Simon Lauper kaufte zwei Gutachterfirmen in der Innerschweiz, für die nun ganze Basler Gutachterteams ebenfalls arbeiteten. Indem diese Teams für drei Firmen tätig waren, blieb ihre Chance grösser, an Aufträge zu kommen Denn diese werden vom Bund im Losverfahren vergeben. Schliesslich unterband das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) diese Praxis, weil damit das gesetzlich vorgesehene Zufallsprinzip ausgehebelt werde.

Weitere aufsichtsrechtliche Folgen hatte dies für das ABI nicht. Es blieb nur Gerücht, dass ABI-Gründer Lauper an den Firmen seines Kollegen beteiligt gewesen war, um sich so selbst Einnahmen zu sichern. Allerdings sah sich das ABI in der Folge mit Ausstandsbegehren von Anwälten konfrontiert, da die Regeln verletzt worden waren.

Nun dürfte sich die angespannte Lage zwischen dem ABI und den Anwälten nochmals verschärfen. Dieser Zeitung liegt ein Dokument vor, in dem das Basler Gutachateninstitut von der Aargauer IV-Stelle einen Risikozuschlag verlangte, weil das Gutachten nicht nur umfangreich ausfalle, sondern auch der Anwalt des Versicherten «stark negativ eingestellt» sei. Ein Risikozuschlag bei kritischem Anwalt: Dies wäre in der Schweizer Gutachtenlandschaft etwas Neues. De facto hiesse dies: Haben Klienten einen hartnäckigen Anwalt,würde das ABI fast automatisch mehr verdienen.

Im Schreiben nennt das ABI keinen Betrag, führt aber aus, was es unter «stark negativ eingestelltem Anwalt» versteht: Es gebe «Verzögerungen, Diskreditierungen, schlechte Kooperation» sowie «Diffamierung vor und nach der Begutachtung.».



Mehr als 25 Prozent aller komplexen IV-Gutachten in der Schweiz schrieb die Basler Firma ABI zeitweise.


Entdeckt haben diese Passage Mitarbeitende der Oltner Kanzlei Zenari Thomann. Für Anwalt Roger Zenari ist eine solche Aussage stossend. Einerseits sei es Aufgabe der Anwälte, im Interesse ihrer Mandanten Kritik am Gutachter institut oder an Gutachtern zu äussern, wenn diese nicht hinreichend objektiv erscheinen. «Dies ist Teil der Verfahrensrechte des Versicherten. Hier für ist eine Gutachterstelle nicht zusätzlich zu entschädigen. Sie hat dadurch ja auch nicht einen grösseren Aufwand». Andererseits,so Zenari,seien solche Aussagen auch für das weitere Verfahren problematisch: «Wenn Animositäten gegenüber einer Kanzlei geäussert werden, kann man sich berechtigterweise fragen, ob nicht die Gutachterstelle befangen ist», sagt der Oltner Anwalt.

Bund: «Risikozuschläge» unzulässig

Klar ist auch die Meinung des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Solche Risikozuschläge wären unzulässig,weil sie einer neutralen und unabhängigen Begutachtung widersprechen würden, hält das Amt auf Anfrage fest. Bisher habe man keine Kenntnisse von einer solchen Praxis, würde ansonsten aber aufsichtsrechtliche Massnahmen in Betracht ziehen. Mit gutem Grund,denn: «Sofern ein solcher Risikozuschlag vereinbart worden und aktenkundig wäre, ist offenkundig davon auszugehen, dass er zu einem Ausstandsbegehren führen wird.» Verfahren würden sich so in die Länge ziehen. «Es ist für uns deshalb kaum vorstellbar,dass eine IV-Stelle einem solchen Risikozuschlag überhaupt zustimmen würde», hält das BSV fest. – Auch wennes im Aargau nun so geschehen ist.

«Eine absolute Ausnahme»

Eigentlich sind die Tarife für IV-Gutachten geregelt, meist sind Pauschalen festgesetzt. Bei gewissen Arten von Gutachten jedoch kann, auf der Basis von Richtwerten, eine Abgeltung verhandelt werden, gerade wenn die Fälle aufwendiger sind, etwa wenn ein Fall bereits mehrere Jahre dauert und Hunderte Seiten Akten vorliegen. Höhere Entschädigungen seien gerechtfertigt «bezogen auf den Aufwand, aber sicher nicht personenbezogen auf einen Anwalt», sagt BSV-Mann Ralf Kocher.

Will das ABI mit einem «Risikozuschlag» missliebige Anwälte brandmarken oder einfach für unangenehme Kritik zusätzlich entschädigt werden? Nein, sagt Geschäftsführer und Gründer Simon Lauper. Das Wort «Risikozuschlag» sei eine absolute Ausnahme.Unter Tausenden Mails sei das Wort nur einmal vorgekommen. Lauper spricht von einer «unbeholfenen» und «nicht korrekten Wortwahl einer administrativen Mitarbeiterin». Zudem könne man Abgeltungsforderungen, begründet mit dem erhöhten Aufwand durch Anwälte,an einer Hand abzuzählen.

Der ABI-Chef verweist überdies auf Erklärungen,die aufsichtsrechtlich konformer sein dürften: Zwar sei mit grösseren Erschwernissen und Aufwänden zu rechnen, wenn Anwälte gegen eine Gutachterstelle negativ eingestellt seien. Grundsätzlich würden aber weniger die Anwälte als die Rechtsverfahren an und für sich für zusätzliche Aufwände sorgen. So entstünden durch Einsprachen teils monatelange Verzögerungen, es gebe Nachfragen, Kritik und Klienten würden Gutachtentermine überdurchschnittlich oft absagen – ohne Entschädigung für die Gutachter. Und nicht zuletzt sei das ABI auch «Diffamierungen» und einem Reputationsschaden ausgesetzt.