Pro-Infirmis-Expertin zu Umsetzung der Behindertengleichstellung: «Es gibt Kantone, die haben 15 Jahre abgewartet»

(mobimag.ch)

Obwohl der Schweizer ÖV 20 Jahre Zeit hatte, das Behindertengleichstellungsgesetz zu erfüllen, wird er das Ziel nicht erreichen. Nicole Woog vom Verein Pro Infirmis, der grössten Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen, sagt, welche Kantone besonders trödeln und wo die Probleme am grössten sind.


Nicht überall wird der ÖV 2023 hindernisfrei sein. Bild: SBB

 

von Stefan Ehrbar

Nicole Woog ist Architektin ETH und Leiterin der Koordinationsstelle Bauen und Umwelt bei Pro Infirmis.

Frau Woog, ab dem Jahr 2023 müsste der Schweizer ÖV hindernisfrei zugänglich sein. Wird dieses Ziel erreicht?

Nein. Im Bereich der Bushaltestellen werden wir Ende 2023 sehr unterschiedliche Ergebnisse antreffen. Die Kantone, die früh genug mit der Planung begonnen haben oder die, die nun mit Vollgas die Versäumnisse der letzten Jahre nachholen, werden bis 2023 eine erste signifikante Anzahl angepasster Haltestelle erreichen. Bei anderen Kantonen wird es, wie es sich heute abzeichnet, sehr mangelhaft sein (Mobimag berichtete). Es gibt doch einige Kantone, die rund 15 Jahre abgewartet haben, bis sie mit der Planung begonnen haben.

Wie sieht die Situation aktuell aus?

Heute sind lediglich knapp 10 Prozent der Bushaltestellen hindernisfrei. Bei den Bahnhöfen der SBB sieht es besser aus. Heute sind zwar erst rund die Hälfte der SBB Bahnhöfe hindernisfrei zugänglich. Gemäss dem Umsetzungsplan der SBB sollen bis Ende 2023 aber rund Dreiviertel der SBB Bahnhöfe hindernisfrei sein.

Wie viele Bahnhöfe werden nicht hindernisfrei umgebaut?

Es verbleiben rund 10 Prozent bis auf Weiteres nicht barrierefrei. Bei diesen werden spätestens ab Ende 2023 Ersatzmassnahmen angeboten. Sie werden meist aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht angepasst. Bei den 10 Prozent verbleibenden, derzeit nicht hindernisfrei geplanten Bahnhöfen, gibt es einige, bei denen noch geprüft werden muss, ob die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist. Bei späteren Anpassungen und Umbauten dieser Bahnhöfe muss laufend geprüft werden, ob sie angepasst werden sollen. Somit werden mittelfristig auch diese angepasst. Alle Haltestellen und Fahrzeuge müssen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hindernisfrei werden, alle bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge müssen hindernisfrei angepasst sowie neue und umgebaute Haltestellen und Fahrzeuge hindernisfrei erstellt werden. Nebst den rund 800 Bahnhöfen der SBB kommen rund 1000 Bahnhöfe der Privatbahnen dazu.

Wie sieht es bei diesen aus?

Bei den Privatbahnen zeichnet sich heute ein grösseres Gefälle zwischen gut und weniger gut ab, ähnlich wie bei den Bushaltestellen.

Wo orten Sie den grössten Nachholbedarf?

Bei den Bushaltestellen und Privatbahnen. Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, dass bis Ende 2023 möglichst viele Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei sind. Hindernisfrei heisst, dass eine autonome, also eine selbstständige und spontane und gleichberechtigte Benutzung gegeben ist. Sehr wichtig ist es, zu beachten, dass eine entsprechende Umsetzungsplanung und Richtlinien in den Kantonen erlassen wurden. Damit ist es möglich, dass die Umsetzung an Orten, wo sie bis Ende 2023 noch nicht vollständig erreicht wird, wenigstens zeitnah erfolgen wird. Mehrfachhaltestellen und intermodale Verkehrsknoten sind als Umsteigepunkte natürlich von besonders grosser Bedeutung.

Sie haben es angesprochen: Relativ viele Bushaltestellen sind noch nicht ausgebaut. Haben die ÖV-Unternehmen zu lange gewartet?

Ja, in einigen Kantonen wurde viel zu lange zugewartet. Wir stellen fest, dass teilweise fast 15 Jahre von der 20-jährigen Frist seit der Gesetzeserlassung abgewartet wurde, bis man mit der Planung begann. Da die Anpassungen baulich wie auch finanziell sorgfältig und auch mit genügend Vorlauf geplant werden müssen, ist es in der Folge meist nicht mehr möglich, innert 5 Jahren alle Bushaltestellen fristgerecht auszubauen. Pro Infirmis erachtet es deshalb als besonders wichtig, dass die zuständigen kantonalen Bauämter einen guten Umsetzungsplan haben und überall gute Richtlinien erlassen werden.

Welche Kantone machen es gut?

Die Kantone Basel Land, Neuenburg, Luzern und Zürich weisen gute Richtlinien auf. Es gibt mit der jährlichen «Nationalen Koordination Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und Bus» seit 2015 ein Gefäss für den guten Austausch über die Kantone hinaus für die zuständigen kantonalen Baubehörden. Eine autonome, das heisst selbstständige und spontane und gleichberechtigte Benutzung setzt voraus, dass Bushaltestellen mit einer Kantenhöhe von mindestens 22 Zentimeter ausgebildet werden.

Wo konnten sie Erfolge verzeichnen?

Im Kanton Fribourg haben wir uns 2020 für den autonomen Einstieg stark eingesetzt, dieser war bis dann im Kanton noch in Frage gestellt. Durch verschiedene koordinierte juristische und politische Interventionen wie Einsprachen, Rekurse, Beschwerden und politische Intervention aller grossen Behindertenorganisationen (Inclusion Handicap, Schweizer Paraplegiker Vereinigung, Procap und Pro Infirmis) konnte die Frage 2020 geklärt werden. Aufgrund der Verhandlungsgespräche konnte eine Lösung für den hindernisfreien Zugang mit der SBB gefunden werden. In den letzten Jahren hat sich Pro Infirmis in diversen Kantonen mit juristischen oder politischen Interventionen eingesetzt, um den Prozess zu beschleunigen und bei mangelhaften Umsetzungen bessere Lösungen zu erzielen.

Noch immer offen ist auch eine Beschwerde gegen die FV-Dosto vor dem Bundesgericht. Wie optimistisch sind sie, dass der Klage von Inclusion Handicap, dessen Mitglied sie sind, stattgegeben wird?

Das Verfahren ist noch offen, das ist richtig. Wir sind gespannt auf den Entscheid und gehen davon aus, dass dieser in absehbarer Zeit erfolgen wird.

Wenn es um die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigungen geht: Wie hat sich die Zusammenarbeit mit der ÖV-Branche in den letzten Jahren entwickelt?

Die Beratungen erfolgen auf kantonaler, kommunaler und auch nationaler Ebene. In allen Kantonen gibt es eine Fachstelle für hindernisfreies Bauen, die die Bauämter berät; sei es von Pro Infirmis, Procap oder der Schweizer Fachstelle. Die Fachstelle Technik und ÖV von Inclusion Handicap berät national zum ÖV und ist zuständig für die Beratung bei der behindertengerechten Ausgestaltung des gesamten ÖV-Systems von Bahnhöfen. Der Stand der Zusammenarbeit ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Zusammenarbeit könnte beim ÖV auf jeden Fall verstärkt werden.

Was ist Ihnen dabei wichtig?

Wichtig sind transparente Auflagen der Bauprojekte auch im Anzeigeverfahren sowie der Einbezug der Fachstellen bei den komplexen Projekten. Basis für die gute Zusammenarbeit ist das grundlegende Verständnis, dass Hindernisfreiheit eine gleichberechtigte selbstständige und spontane Benutzung für Alle voraussetzt. Bei schwierigen Bedingungen – sei dies aus topografischen, räumlichen oder technischen Gründen – sind die Rahmenbedingungen sorgfältig abzuwägen, sodass immer der bestmögliche autonome und spontane Zugang gewährleistet wird. Der autonome Zugang dient bekanntlich allen Benutzer*innen, insbesondere Familien, Senior*innen, Menschen mit Einschränkungen und Reisenden mit viel Gepäck. In der Schweiz sind gemäss BFS 2020 rund 25% der Bevölkerung eingeschränkt, 5% davon stark und 20% etwas. Das Ein- und Aussteigen wird einst für alle bequemer. Zudem können die Fahrpläne aufgrund der schnelleren Fahrgastwechselzeiten optimiert werden.

Ist das Bewusstsein gestiegen? Gibt es besonders gelungene Beispiele für die Hindernisfreiheit im öffentlichen Verkehr?

Ja, das Bewusstsein ist gestiegen, aber noch weit davon entfernt, dass Hindernisfreiheit im ÖV überall selbstverständlich ist. Gute Beispiele sind die Bushaltestellen, bei denen die Haltekante 22cm hoch ist und die Haltestelle somit autonom und spontan benutzt werden kann. Dasselbe gilt bei den Bahnhöfen. Gute Beispiele sind Bahnhöfe, bei denen eine spontane und autonome Benutzung möglich ist aufgrund der Perronhöhe von 55cm, wie beispielsweise in Aarau, Olten und Zürich.

Die Coronakrise hat dazu geführt, dass Menschen Nähe zu anderen meiden. Hat das negative Folgen für Menschen mit Beeinträchtigungen – etwa, weil Passanten weniger helfen – und wenn ja, was raten Sie in solchen Situationen?

Die Pandemie hat aus bekannten Gründen gesundheitspolitischer Natur Massnahmen notwendig gemacht, die mehr oder weniger alle treffen. Auf Dauer wünscht sich wohl kaum jemand etwa das Distanzhalten oder Maskentragen. In öffentlichen Diskussionen werden mit verschiedenen Motivationen und Absichten mögliche negative Folgen für einzelne Menschen oder Menschengruppen thematisiert. Es ist klar, dass die latente Ansteckungsgefahr Menschen vorsichtiger werden lässt im Umgang mit anderen. Dass deswegen auf notwendige Hilfestellungen verzichtet würde, ist uns nicht bekannt. Die Fragestellung gab es jedoch schon vor Covid-19, da es mehr oder weniger hilfsbereite Menschen gibt. Die Motive sind individuell. Daraus können allerdings noch keine Trends für die weitere gesellschaftliche Entwicklung abgelesen werden.