Rechte von Behinderten sollen kantonal geregelt sein

(Zuger Zeitung)

Eine Motion fordert von der Zuger Regierung ein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz

In Sachen Behindertengleichstellungsgesetzgebung geht es momentan im Kanton Basel-Stadt grosse Schritte vorwärts: Gemäss «SRF Regional-journal Basel» ist ihre Gesetzgebung auf Kantonsebene schweizweit eine Neuheit.

Geht es nach Luzian Franzi-ni (ALG/Zug), Isabel Liniger(SP/Baar) und Fabio Iten (CVP/Unterägeri) soll der Kanton Zug dem Beispiel folgen. Mit der kürzlich eingereichten Motion für ein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz wollen die Kantonsparlamentarier den Regierungsrat beauftragen, ein Gesetz, welches die allgemeinen Bestimmungen und materiellen Grundsätze für die Behindertengleichstellung umfasst, auszuarbeiten. Analog zu jenem im Kanton Basel-Stadt. Luzian Franzini findet: «Es ist Zeit, das sein reicher Kanton wie Zug, alle Menschen gleich behandelt, insbesondere Menschen mit einer Behinderung.» Das Recht auf gleichen Zugang zu allen Lebensbereichen wie Arbeit, Bildung, Freizeit, Kommunikation,Mobilität und Wohnen sowie zu Bauten, Anlagen, Einrichtungen und öffentlich angebotenen Leistungen müsse garantiert werden, zählt Franzini auf.

Rechtsgrundlage auf Bundesebene

Im neuen Gesetz sollen demnach die Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderung verankert und gesetzgeberische Lücken im kantonalen Kompetenzbereich geschlossen werden, schreiben die Motionäre in ihrem Vorstoss. Geltende Rechtsgrundlagen in der Schweiz sind laut Motion die Bundesverfassung mit dem Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und dem Nachteilsausgleichsanspruch zur Beseitigung von Benachteiligung.«Heute geschieht viel auf der freiwilligen Basis. Die Verpflichtung dazu wird aus dem Bundesgesetz abgeleitet», erklärt Luzian Franzini. Er verweist auch auf die von der Schweiz 2014 ratifizierte UNO -Behindertenrechtskonvention. Diese wirke aber nicht direkt auf bundesrechtliche und kantonale Gesetze, wissen die Motionäre. «Wichtig ist uns, dass sich Menschen mit einer Behinderung aufgrund eines Gesetzes ihre Rechte einfordern können und Behindertenorganisationen ein Verbandsbeschwerderecht erhalten.», sagt Franzini.

Leitfaden der Universität Basel

Gemäss dem Vorstoss liegen insbesondere die direkten Steuern, die Gerichtsorganisation,das Polizeiwesen, der Strafvollzug, das Schulwesen, das Gesundheitswesen, die Sozialhilfe,das Bauwesen und die regionale Infrastruktur «weitgehend oder vollständig» in der Gesetzgebungskompetenz der Kantone.«Beispielsweise soll nun im Kanton Basel-Stadt vorgeschrieben werden, dass öffentliche Veranstaltungen generell barrierefrei zu organisieren sind, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist», erklärt Luzian Franzini.

Neben dem Auftrag an den Regierungsrat die Gesetzeslücken zu schliessen, möchten die Motionäre, dass überprüft wird,ob zur Umsetzung und Koordination eine kantonale Fachstelle für die Rechte für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden sollte. Weiter verweisen die Motionäre darauf, dass die juris-tische Fakultät der UniversitätBasel momentan einen Leitfa-den zuhanden aller Kantoneausarbeitet. Dieser soll am Beispiel von Basel-Stadt das Behindertengleichstellungsrecht in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen stärken.
Andrea Muff


Braucht es im Kanton Zug eine Fachstelle für Behindertenrechte?Bild: Stefan Kaiser
(Zug, 27. Dezember 2013)